
Rund um die Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen absolvieren im vierten Halbjahr der Ausbildung bereits den ersten Teil der Abschlussprüfung. Die Themen aus diesem Teil 1 werden nicht noch einmal in Teil 2 der Abschlussprüfung abgefragt – sie werden dort als bekannt vorausgesetzt.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der gesamten Ausbildung statt und besteht aus mehreren Prüfungsbereichen.
Da die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen besteht, wird diese Prüfungsform „gestreckte Abschlussprüfung“ genannt.
Neue Gewichtung der Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen. Auch Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung hat bereits einen erheblichen Einfluss auf die Gesamt-Abschlussnote. Außerdem ändert sich die Gewichtung der beiden mündlichen Prüfungsbereiche.
Welchen Einfluss welcher Prüfungsbereich auf die Gesamt-Abschlussnote nimmt, lesen Sie bei den Details zur Gewichtung der Prüfungsbereiche.
Die Regelungen zum Bestehen der Prüfung finden Sie unter Bestehensregeln.
Allgemeines zur gestreckten Abschlussprüfung
Die angehenden Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen absolvieren ihre Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen. Daher spricht man bei dieser Prüfungsform von einer gestreckten Abschlussprüfung.
Anders als noch bei vielen anderen kaufmännischen Berufen gibt es damit keine Zwischenprüfung. Welche Vorteile das für die Auszubildenden hat sowie detaillierte Infos zu den insgesamt fünf Prüfungsbereichen erfahren Sie jeweils durch Klick auf „…mehr".
Neuausrichtung
Bisher haben die Auszubildenden an einer Zwischenprüfung teilgenommen, die mit Punkten bewertet wurde. Die gezeigte Leistung hatte jedoch keinen Einfluss auf die Endbewertung. Vielmehr war diese nur ein Marker für den aktuellen Lernstand.
Die Abschlussprüfung bestand bislang aus vier Teilen, nun sind es fünf. Jeder dieser Prüfungsbereich konzentriert sich auf bestimmte Kompetenzen. Dadurch haben sowohl die ausgebildeten Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen als auch deren Arbeitgeber einen genauen Überblick über den Grad der in der Ausbildung erlangten Kompetenzen.
Übersicht der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich | Teil der gestreckten Abschlussprüfung | Prüfungsinstrument | Schwerpunkt der geprüften Kompetenzen "Inwieweit kann der/die ausgebildte Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen…" |
---|---|---|---|
Allgemeine | Teil 1 | Schriftliche Prüfungsaufgaben | „… rechtliche Rahmenbedingungen in Kundengesprächen sowie in der Vertragsanbahnung und -laufzeit einhalten?“ |
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | Teil 2 | Schriftliche Prüfungsaufgaben | „… Bedarfe von Privatkunden erkennen, analysieren und passende Lösungen dafür entwickeln sowie im Schadenfall richtige Entscheidungen treffen?“ |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Teil 2 | Schriftliche Prüfungsaufgaben (maschinell auswertbar) | „… allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge in der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen?“ |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | Teil 2 | Kundengespräch als Gesprächssimulation | „… mit Kunden systematisch und zielorientiert kommunizieren und dabei die Kundeninteressen ganzheitlich im Auge behalten?“ |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | Teil 2 | Fallbezogenes Fachgespräch | „… komplexe Aufgaben vollständig bearbeiten – also insbesondere diese planen, verschiedene Lösungen abwägen, die Aufgabe durchführen und den Lösungsweg reflektieren?“ |
Teil der Prüfung | Prüfungsbereich | Prüfungsform | Zeit (in Minuten) | Gewichtung (in Prozent) |
---|---|---|---|---|
Teil 1 (GAP) | Allgemeine Versicherungswirtschaft | schriftlich | 120 | 20 |
Teil 2 (GAP) | Kundenbedarfsanalyse Lösungsentwicklung Versicherungsfallbearbeitung | schriftlich | 150 | 30 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 | 10 | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | mündlich | höchsten 15 +15 Vorbereitung | 20 | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | mündlich | höchstens 20 | 20 |
Neuausrichtung
Bisher gliederte sich die Abschlussprüfung in zwei schriftliche und zwei mündliche Teile. Die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche
- Versicherungswirtschaft
sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung (Fachrichtung Versicherung)
bzw. Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte (Fachrichtung Finanzberatung) - sowie der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
flossen mit 50 % in die Gesamtbewertung ein.
Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche wurden mit jeweils 25 % gewichtet und machten somit die zweite Hälfte der Gesamtnote aus.

