
Ergebnis
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Die schriftlichen Prüfungsbereiche haben eine Gewichtung von insgesamt 60 % in der gestreckten Abschlussprüfung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen. Diese 60 % setzen sich zusammen aus einem 20-prozentigen Anteil der Abschlussprüfung „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und einem 40-prozentigen Anteil der Prüfungsbereiche KLV und WiSo.
Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ und „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ haben jeweils eine Gewichtung von 20%. Somit bilden das Kundengespräch und das Fallbezogene Fachgespräch 40% der Gesamtnote ab.
Teil der Prüfung | Prüfungsbereich | Prüfungsform | Zeit (in Minuten) | Gewichtung (in Prozent) |
---|---|---|---|---|
Teil 1 (GAP) | Allgemeine Versicherungswirtschaft | schriftlich | 120 | 20 |
Teil 2 (GAP) | Kundenbedarfsanalyse Lösungsentwicklung Versicherungsfallbearbeitung | schriftlich | 150 | 30 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 | 10 | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | mündlich | höchsten 15 +15 Vorbereitung | 20 | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | mündlich | höchstens 20 | 20 |
Neuausrichtung
Bisher gliederte sich die Abschlussprüfung in zwei schriftliche und zwei mündliche Teile. Die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche
- Versicherungswirtschaft
sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung (Fachrichtung Versicherung)
bzw. Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte (Fachrichtung Finanzberatung) - sowie der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
flossen mit 50 % in die Gesamtbewertung ein.
Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche wurden mit jeweils 25 % gewichtet und machten somit die zweite Hälfte der Gesamtnote aus.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - folgenden Kriterien bzw. Regeln entsprachen:
-
Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“
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Das Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“.
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Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsbereichs „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (KLV) im Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“.
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Die Ergebnisse von mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen im Teil 2 der Abschlussprüfung sind „ausreichend“.
-
Kein Ergebnis der vier Prüfungsbereiche im Teil 2 der Abschlussprüfung ist „ungenügend“.
Diese Bestehensregelung beinhaltet mehrere Teilaspekte, die insgesamt erfüllt sein müssen.
Neuausrichtung
Zum Bestehen der Abschlussprüfung mussten im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Wurden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so galt die Prüfung als nicht bestanden.