
Finanzanlagen
Kompetenzen in der Finanzanlagenberatung
Finanzanlagen mit ihren spezifischen Chancen und Risiken nehmen in der Beratung von Kund:innen einen immer größer werdenden Raum ein. Denn der Bedarf und die Wünsche der Kund:innen ändern sich. Ebenso ändern sich die Produktangebote, die zum Teil von äußeren Faktoren abhängig sind: Durch gesetzliche Garantievorgaben zum Beispiel oder durch Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus werden einzelne Formen der Geldanlage nicht mehr angeboten. Neue, andere Formen rücken dafür in den Fokus der Anleger:innen.
Hinzu kommt: Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten sind zum Teil in Versicherungsprodukte der Altersvorsorge integriert. Aber auch als eigenständige Form des Sparens werden Investmentfonds angeboten.
Fundierte Kenntnisse darüber sind unerlässlich. Daher sind Kompetenzen in der Finanzanlagenberatung Inhalt der betrieblichen und berufsschulischen Ausbildung aller Auszubildenden. Damit erweitert sich das Berufsbild und ist noch zukunftsorientierter.
Sachkunde in Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung?
Alle Auszubildenden weisen in der Prüfung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen Kenntnisse über fachliche und rechtliche Grundlagen der Vermittlung und Beratung von Finanzanlagen (offene Investmentfonds) nach.
Derzeit wird geprüft, ob die Auszubildenden mit Bestehen der Prüfung – zusätzlich zur Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung (§ 34d Gewerbeordnung) – auch den Sachkundenachweis gemäß § 34f Gewerbeordnung erlangen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt. Hier wurde u. a. die Anpassung vorgenommen, die mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wird gemäß § 4 Absatz 1 FinVermV einer Sachkundeprüfung gleichgestellt. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Kompetente Analyse, kompetente Beratung
So unterschiedlich wie der Bedarf der Kund:innen sind die Möglichkeiten der Finanzanlage. Die Auszubildenden lernen, die individuellen Ziele, den Anlagehorizont, die Erfahrungen und die Risikobereitschaft der Kund:innen zu ermitteln. Zudem erwerben sie die notwendigen Kompetenzen, um Chancen, Risiken und Kosten erläutern zu können, die mit einer infrage kommenden Anlageform verbunden sind.
Nachhaltige Anlageformen etablieren sich zunehmend im Markt. Die Auszubildenden erwerben entsprechende Kompetenzen, um auch dazu beraten zu können und alternative Anlageformen vor dem Hintergrund des aktuellen Wirtschaftsgeschehens zu beurteilen.
Neuausrichtung
Das bisherige Berufsbild Kaufleute für Versicherungen und Finanzen beinhaltete zum Thema Finanzen eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte (z.B. Sparkonten, Kreditkarten, Verbraucherdarlehen). Investmentfonds spielten dabei eine eher untergeordnete Rolle. Diese Themen waren Ausbildungsbestandteil für alle Auszubildenden.
Vor Beginn der Ausbildung konnte mit der Fachrichtung Versicherung bzw. der Fachrichtung Finanzberatung eine Spezialisierung gewählt werden. Bei Letzterem war die Finanzanlagenberatung ein thematischer Schwerpunkt.
Die neue Ausbildung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen fokussiert das Thema Finanzanlagenberatung. Alle bisherigen Themen, die darüber hinausgingen, sind nicht mehr Gegenstand der Ausbildung.

