Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Die angehenden Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen absolvieren ihre Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen. Daher spricht man bei dieser Prüfungsform von einer gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Anders als noch bei vielen anderen kaufmännischen Berufen gibt es damit keine Zwischenprüfung.
Prüfungstermine
Die konkreten schriftlichen Prüfungstermine sind bundeseinheitlich und finden sich auf den Internetseiten der AkA der IHK (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen). Aktuell vorgesehen sind folgende Termine:
gestreckten Abschlussprüfung (GAP) Teil 1
- Frühjahr 2026
Mittwoch, 25.02.2026
- Herbst 2026
Mittwoch, 30.09.2026
- Frühjahr 2027
Mittwoch, 24.02.2027
gestreckte Abschlussprüfung (GAP) Teil 2
- Sommer 2026
Dienstag, 28.04.2026 (KLV) und Mittwoch, 29.04.2026 (WiSo)
- Winter 2026/27
Dienstag, 24.11.2026 (KLV) und Mittwoch, 25.11.2026 (WiSo)
- Sommer 2027
Dienstag, 27.04.2027 (KLV) und Mittwoch, 28.04.2027 (WiSo)
Übersicht der Prüfungsbereiche
| Teil der Prüfung | Prüfungsbereich | Prüfungsform | Zeit (in Minuten) | Gewichtung (in Prozent) |
|---|---|---|---|---|
| Teil 1 (GAP) | Allgemeine Versicherungswirtschaft | schriftlich | 120 | 20 |
| Teil 2 (GAP) | Kundenbedarfsanalyse Lösungsentwicklung Versicherungsfallbearbeitung | schriftlich | 150 | 30 |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 | 10 | |
| Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | mündlich | höchsten 15 +15 Vorbereitung | 20 | |
| Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | mündlich | höchstens 20 | 20 |
Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche finden nach der schriftlichen Prüfung Teil 2 statt, die Termine werden von der jeweiligen zuständigen Industrie- und Handelskammer festgelegt.
Feststellung des Prüfungsergebnisses
Schriftliche Prüfungsbereiche
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsbereiche (sowohl in Teil 1 als auch in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) obliegt der jeweiligen IHK. Diese entscheidet über Zeitpunkt und Form der Bekanntgabe.
Im Regelfall dauert dies mehrere Wochen. Bei Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt die Bekanntgabe meist noch vor den mündlichen Prüfungsbereiche. Häufig werden die Ergebnisse online zugänglich gemacht.
Mündliche Prüfungsbereiche
Nach jedem mündlichen Prüfungsteil verlässt die zu prüfende Person den Raum, damit sich der Prüfungsausschuss beraten und eine Note (Punkte) vergeben kann. Sind alle Prüfungsbereichee abgeschlossen und vom Prüfungsausschuss bewertet worden, wird der zu prüfenden Person mitgeteilt, ob die Prüfung insgesamt bestanden wurde.
Mitteilung des Ergebnisses
Die zu prüfende Person erhält nach Ende der mündlichen Prüfungsbereiche (ggf. nach Ende einer mündlichen Ergänzungsprüfung) mindestens einen vorläufigen Bescheid über das gesamte Prüfungsergebnis. Dieser Bescheid über das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung dient zur Vorlage beim Ausbildungsbetrieb. Damit ist die Prüfung beendet.
Ein Anspruch auf Aushändigung des Prüfungszeugnisses am Prüfungstag besteht nicht. Dieses kann, je nach IHK, direkt am Prüfungstag ausgehändigt oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Prüfungsanmeldung kann angegeben werden, ob das Prüfungszeugnis zusätzlich in englischer und/oder in französischer Sprache ausgestellt werden soll.
Alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Prüfungsbereichen und zur Ermittlung des Ergebnisses enthalten die folgenden Seiten: