Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 - schriftlich

Für die Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 ist die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) in Nürnberg zuständig. Abweichend vom Bund wird in Baden-Württemberg die Prüfung GAP 1 vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) erstellt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Wenn die Ausbildung verkürzt wird, soll Teil 1 spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige IHK fest.

Die Inhalte von Teil 1 erstrecken sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die laut Ausbildungsrahmenplan in den ersten 15 Monaten vermittelt werden, sowie die entsprechenden Inhalte aus der Berufsschule.

Die Abschlussprüfung Teil 1 (GAP 1) besteht aus dem Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“. Die schriftlichen Aufgaben sind praxisorientiert formuliert und in 120 Minuten zu bearbeiten.

Dieser Prüfungsteil muss nicht separat bestanden werden. Das Ergebnis trägt mit 20 % zur Gesamtabschlussnote bei. Somit hat dieser Prüfungsteil Auswirkungen auf das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen der Gesamt-Prüfung.

Für den Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ sind laut AkA folgende Hilfsmittel zugelassen:

  • Bedingungswerk PROXIMUS 5 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Gesetzessammlung und/oder Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässige Hilfsmittel)
    jeweils in unkommentierter Form; erlaubt sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummernverweise

Exkurs Proximus

Proximus dient als einheitliches Bedingungswerk für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung sowie für die Vorbereitung und Durchführung von bundeseinheitlichen Prüfungen. Es basiert auf Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie Versicherungsbedingungen oder einzelnen Abschnitten daraus von verschiedenen Versicherungsunternehmen.

Das Bedingungswerk Proximus 5 Versicherungsbedingungen und Tarife kann hier bestellt werden.

Weitere Informationen für die Nutzung von Proximus 5 für Lehrkräfte findest Du hier.

Inhalte laut Ausbildungsverordnung

a) Grundlegende und übergreifende Themen, die geprüft werden:

  • Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einschätzen und beschreiben (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 1)
  • Geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreung von Kundinnen und Kunden nutzen (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 2)
  • Kundendaten erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung nutzen (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 3)

 

b) Themen, die auf Basis folgender Gebiete (Kundenbedarfsfelder) geprüft werden:

Absicherung von Wohnen und Wohneigentum, Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung, Absicherung von Mobilität und Reisen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einhalten (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 4)
  • Beratungsanlässe bei Privatkunden identifizieren (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 5)
  • Für die Beratung individuelle Bedarfe analysieren und erläutern (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 6)

 

c) Themen, die auf Basis folgenden Gebiets (Kundenbedarfsfeld) geprüft werden:

Absicherung von Wohnen und Wohneigentum

  • Individuelle, bedarfsgerechte Lösungen entwickeln (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 7)
  • Angebote erstellen (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 8)
  • Ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzeigen (siehe § 8 Abs. 2 Nr. 9)

Inhalte laut Rahmenlehrplan

Aufgrund ihrer Prüfungsrelevanz sind folgende Lernfelder des Rahmenlehrplans im Berufsschulunterricht vor Teil 1 der GAP zu unterrichten:

  • Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb und Arbeitsleben mitgestalten
  • Lernfeld 2: Kundenberatungsgespräche zu Versicherungsverträgen vorbereiten
  • Lernfeld 3: Kunden über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle gewinnen
  • Lernfeld 4: Kunden im Bedarfsfeld Wohnen beraten
  • Lernfeld 5: Kunden im Bedarfsfeld Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche Dritter beraten
  • Lernfeld 6: Kunden im Bedarfsfeld Mobilität und Reisen beraten

Abgrenzung Inhalte Teil 1 und Teil 2

Inhalte aus Teil 1 werden im Teil 2 der Abschlussprüfung nur insoweit einbezogen, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Teil 2 der GAP wird es keine Aufgabe mehr geben, in der schwerpunktmäßig der Bedarf eines Privatkunden im Kundenbedarfsfeld „Mobilität und Reisen absichern“ ermittelt werden muss, denn das ist bereits Bestandteil der GAP 1.

Wenn aber in GAP 2 im Kundenbedarfsfeld „Mobilität und Reisen absichern“ eine Lösung mitsamt konkretem Angebot für einen Bedarf in diesem Kundenbedarfsfeld entwickelt werden soll, ist es sinnvoll bzw. erforderlich, die dafür notwenige Bedarfsermittlung (also abgeprüfte Kompetenzen aus GAP 1) zu verstehen und für die Lösungsentwicklung nutzen zu können.

Vier bis sechs Wochen nach einer schriftlichen Abschlussprüfung kannst Du die Aufgaben beim u-form Verlag käuflich erwerben.