Nachhaltigkeit
Zukunft sichern
Nachhaltigkeit gewinnt in allen Wirtschaftszweigen, somit auch in der Versicherungswirtschaft, zunehmend an Bedeutung. Sie besteht aus den Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Mit der Agenda 2030 und den Zielen nachhaltiger Entwicklung haben die Vereinten Nationen alle aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten. Die Versicherungswirtschaft hat sich zur Umsetzung dieser Ziele verpflichtet. Einige Aspekte davon sind erstmalig in der Ausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen verankert.
Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung der Versicherungswirtschaft
Fachkomptenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz: Die BWV Broschüre Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung der Versicherungswirtschaft enthält ein auf wissenschaftlichen Beiträgen basierendes Kompetenzraster, das durch das Aufgreifen von Beispielen als anwendungsorientierte Praxishilfe eingesetzt werden kann.
Freiwilligkeit und gesetzlicher Rahmen
Risiken zu mindern und für private wie wirtschaftliche Akteure zu übernehmen, deren Zukunft dadurch zu sichern, gehört zu den Grundfunktionen der Versicherungswirtschaft. Natur- und Klimarisiken nehmen dabei eine besondere Rolle ein: Zum einen ist die Versicherungsbranche aus eigenem Interesse und im Interesse der Kund:innen gefragt, einen aktiven Part zu übernehmen. Zum anderen stellen die europäische und deutsche Versicherungsaufsicht spezifische Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken: Diese müssen gegenüber Geschäftspartnern und Kund:innen offen gelegt und transparent gemacht werden (EU-Transparenzverordnung).
Finanzanlagen sollen außerdem nachhaltig sein, einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leisten, ohne den anderen zuwiderzulaufen (EU-Taxonomie-Verordnung).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 2021 in einer Nachhaltigkeitspositionierung diese Vorgaben konkretisiert:
- Die Kapitalanlage der Versicherer von aktuell 1,8 Billionen Euro soll bis 2050 klimaneutral gestaltet werden (bis 2025 und dann fortlaufend sollen CO2-Reduktionen in den Portfolios realisiert werden).
- Langfristig sollen keine gewerblichen und industriellen Risiken von Kund:innen und Geschäftspartnern mehr ins Portfolio genommen werden, die keine eigenen Anstrengungen hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft unternehmen.
- Bis 2025 sollen die Liegenschaften der Versicherungswirtschaft in Deutschland klimaneutral arbeiten.
- Darüber hinaus können die Versicherungsunternehmen innerhalb ihrer betriebswirtschaftlich-organisatorischen Handlungsfelder die Erfüllung der UN Sustianable Development Goals unterstützen, beispielsweise durch die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, durch die Förderung einer diversitätsgerechten und agilen Unternehmenskultur und durch die Sensibilisierung der Mitarbeiterschaft für die eigene sinnstiftende Funktion innerhalb der Branche.
Ziele nachhaltiger Entwicklung und ihre Integration im neuen Berufsbild
Mit der Agenda 2030 haben die Vereinten Nationen (UN) insgesamt 17 globale Ziele, Sustainable Development Goals (SDGs), für eine internationale nachhaltige Entwicklung festgeschrieben. Diese richten sich weltweit an Regierungen, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
Ein Teilziel des SDGs Nr. 4 hochwertige Bildung umfasst die Implementierung der Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (kurz: BBNE). Aspekte des Themas Nachhaltigkeit sind demnach im neuen Berufsbild in den berufsübergreifenden Standardberufsbildpositionen (Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten) verankert (Nr. C3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit) und sind Teil der neuen und neugeordneten dualen Ausbildungsberufe. (→ Ausbildungsverordnung)
Darüber hinaus werden weitere Aspekte des Themas Nachhaltigkeit aufgrund ihrer Relevanz für die Branche im Rahmen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowohl wahlqualifikationsübergreifend als auch innerhalb der fünf Wahlqualifikationen, aufgegriffen: In den Berufsbildpositionen (BBP)
- Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen (BBP A1) sowie
- Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen (BBP A5)
ist der Begriff Nachhaltigkeit wörtlich aufgeführt.
Ohne explizite Nennung findet sich das Prinzip Nachhaltigkeit im Ausbildungsrahmenplan zum Beispiel
- beim Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit zunehmend digitalisierten Arbeitsprozessen (BBP A2e).
- Im Bereich der Wahlqualifikationen in der Ausbildungsverordnung beinhaltet jeweils das letzte Kompetenzziel die Idee einer nachhaltigen Prozessoptimierung.
Ebenso werden die Dimensionen der Nachhaltigkeit in der berufsschulischen Ausbildung integrativ im Rahmen der Lernfelder vermittelt. (→ Rahmenlehrplan)