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Mündliche Ergänzungsprüfung

Wenn das Ergebnis aus Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung knapp nicht reicht: Wissenswertes zur mündlichen Ergänzungsprüfung jetzt im KVF-Guide

Abschlussprüfung Ausbildung Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen mündliche Ergänzungsprüfung

In diesem Frühjahr finden die ersten Abschlussprüfungen (Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2) der neugeordneten Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen statt. Die Allerersten des ersten Jahrgangs sind dann durch. Wir drücken allen Auszubildenden die Daumen und wünschen viel Erfolg!

Was aber tun, wenn die Ergebnisse in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung nicht ausreichen, um die Ausbildung abschließend zu bestehen? Dann ist in bestimmten Fällen laut Prüfungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich (in einem der schriftlichen Fächer aus Teil 2).

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie sich die Auszubildenden anmelden, wie die mündliche Ergänzungsprüfung abläuft und was ein Prüfungsausschuss beachten sollte, erklärt jetzt in kompakter Form der KVF-Guide.