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Sachkundenachweis Finanzanlagen

Ausbildungsabschluss gilt jetzt auch als Sachkundenachweis Finanzanlagen gemäß § 34f Gewerbeordnung.

Sachkundenachweis Finanzanlagen durch die Ausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist das neue Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen aufgenommen worden (§ 4 Abs. 1 Nr.1g), somit wird mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen der Sachkundenachweis gemäß § 34f GewO anerkannt. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

Das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene neue Berufsbild wird damit vollständig und abgerundet. Es entspricht nunmehr mit allen inhaltlichen Anpassungen und Modernisierungen in allen Belangen zeitgemäßen und zukunftsweisenden Anforderungen.

Die Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist am 19. April 2023 in Kraft getreten

Das Gesetz ist hier zu finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__4.html