Vergütung in der Ausbildung

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Die Vergütung von Auszubildenden regelt grundsätzlich das Berufsbildungsgesetz. Eine darüber hinausgehende, höhere Vergütung ist jederzeit möglich. Dies wird in unserer Branche durch zwei Tarifverträge geregelt: Den Tarifvertrag des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland sowie den Tarifvertrag des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute.

Ergänzt und aufgestockt werden diese Regelungen durch unternehmensspezifische Vereinbarungen. 

Private Versicherungsgewerbe

gültig seit 01.09.2023:
im 1. Ausbildungsjahr: 1.170 €
im 2. Ausbildungsjahr: 1.245 €
im 3. Ausbildungsjahr: 1.330 €

gültig ab 01.09.2024
im 1. Ausbildungsjahr: 1.205 €
im 2. Ausbildungsjahr: 1.282 €
im 3. Ausbildungsjahr: 1.370 €


Die Verträge für das Private Versicherungsgewerbe sind auf den Internetseiten des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) zu finden.
 

Versicherungsvermittlergewerbe

gültig seit 01.09.2019:
im 1. Ausbildungsjahr: 693 €
im 2. Ausbildungsjahr: 754 €
im 3. Ausbildungsjahr: 824 €

Die Verträge für das Versicherungsvermittlergewerbe sind auf den Internetseiten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (bvk) zu finden.