Zugelassene Hilfsmittel
In allen Teilen der Abschlussprüfung sind Hilfsmittel zugelassen. Je nach Prüfungsbereich unterscheiden sich die erlaubten Hilfsmittel. Hier findest Du eine Übersicht, welche Hilfsmittel in welchem Prüfungsbereich verwendet werden dürfen.
Schriftliche Prüfung
Für die schriftlichen Prüfungen hat die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AKA) folgende Hilfsmittel festgelegt (siehe Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel der AKA). Die Angaben auf unserer Homepage dienen der besseren Übersicht, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Teil 1 (GAP) - schriftlich
Allgemeine Versicherungswirtschaft
- Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
- Bedingungswerk PROXIMUS 5 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Gesetzessammlung und/oder Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässige Hilfsmittel)
- jeweils in unkommentierter Form; erlaubt sind lediglich Unterstreichungen, farbige Markierungen und Nummernverweise
Teil 2 (GAP) - schriftlich
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
- Bedingungswerk PROXIMUS 5 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Gesetzessammlung und/oder Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässige Hilfsmittel)
- jeweils in unkommentierter Form; erlaubt sind lediglich Unterstreichungen, farbige Markierungen und Nummernverweise
Wirtschafts- und Sozialkunde
- Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
Exkurs Proximus
Proximus dient als einheitliches Bedingungswerk für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung sowie für die Vorbereitung und Durchführung von bundeseinheitlichen Prüfungen. Es basiert auf Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie Versicherungsbedingungen oder einzelnen Abschnitten daraus von verschiedenen Versicherungsunternehmen. Das Bedingungswerk Proximus 5 Versicherungsbedingungen und Tarife kann hier bestellt werden.
Mündliche Prüfungen
Die zugelassenen Hilfsmittel in den beiden mündlichen Prüfungsbereichen „Kundengespräch“ und „Fallbezogenes Fachgespräch“ ergeben sich aus der Ausbildungsordnung sowie der Prüfungsordnung.
Kundengespräch
Im Kundengespräch ist der gesprächsunterstützende Einsatz von digitalen und analogen Hilfsmitteln laut Ausbildungsordnung sogar gefordert. Somit ist während des Prüfungsgespräches selbst als auch während der Vorbereitungszeit jedes Hilfsmittel gestattet (z. B. Tarife, Bedingungen, Bücher, Laptops, Handys, Taschenrechner, usw.)
Das Kundengespräch bezieht sich nicht auf PROXIMUS. Maßgeblich sind die Hilfsmittel (z. B. Bedingungen, Tarife, etc.) des jeweiligen Unternehmens.
Bei der Nutzung eines digitalen Hilfsmittels (z. B. Laptop, Handy) ist die Kontaktaufnahme während der Vorbereitungszeit und während des Prüfungsgesprächs mit dritten Personen nicht erlaubt (Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, der in den Prüfungsordnungen der IHKn steht). Die Nutzung dieser Geräte als Suchmaschine und zur Befragung von KI ist hiermit gestattet.
Fallbezogenes Fachgespräch
Im Fallbezogenen Fachgespräch ist nach der Ausbildungsordnung für die einleitende Darstellung die Verwendung visualisierender Hilfsmittel gestattet, allerdings keineswegs erforderlich. Somit sind alle Hilfsmittel, die nicht ausschließlich visualisierender Art sind (z. B. Tonaufnahmen oder Videos mit Ton) nicht erlaubt. In Frage kommen also beispielsweise Poster, Flyer und elektronische Präsentationen.
Der Einsatz der Hilfsmittel an sich wird nicht bewertet. Dennoch haben ggf. eingesetzte visuellen Hilfsmittel Einfluss auf die Bewertung durch den Prüfungsausschuss, wenn sie zur Nachvollziehbarkeit der Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungsweges beigetragen haben oder ggf. genau das Gegenteil bewirkt haben.
Für die Funktionalität der eingesetzten Hilfsmittel ist ausschließlich die zu prüfende Person verantwortlich.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung verändert das Ergebnis der schriftlichen GAP 2 entweder in „Wirtschafts- und Sozialkunde“ oder in „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“. Dementsprechend sind hierbei dieselben Hilfsmittel, wie bei dem zugrundeliegenden schriftlichen Prüfungsbereich (Teil 2 der GAP) maßgeblich.