
Prüfungsteil 1
Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) Teil 1
Allgemeine Versicherungswirtschaft (AVW) ist das Thema in Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die schriftlichen Aufgaben sind praxisorientiert formuliert. Bearbeitungszeit: 120 Minuten.
Vorteil für die Auszubildenden: Themen aus Teil 1 werden nicht noch einmal in Teil 2 der Abschlussprüfung abgefragt – sie werden dort als bekannt vorausgesetzt. Das Ergebnis aus diesem Prüfungsteil trägt 20 % zur Gesamt-Abschlussnote bei. 20 % der späteren Gesamt-Abschlussnote werden durch diesen Prüfungsteil zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Ausbildung endgültig festgeschrieben. Somit hat dieser Prüfungsteil auch Auswirkungen auf das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen der Ausbildung.
Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird in der Regel zwei Mal pro Jahr angeboten – im Frühjahr und im Herbst.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Termine für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung mit den Terminen der bisherigen Zwischenprüfung decken. Bitte entnehmen Sie der Internetseite der zuständigen IHK die genauen Prüfungstermine.
Inhalte der Prüfung
Alle Ausbildungsinhalte, die laut Ausbildungsrahmenplan in den ersten 15 Monaten zu vermitteln sind, sowie die entsprechenden Inhalte aus der Berufsschule können Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 1 sein.
Die zeitliche Zuordnung der Mindestinhalte im Ausbildungsrahmenplan zeigt, welche Kompetenzen für den Prüfungsbereich Allgemeine Versicherungswirtschaft relevant sind. Die Berufsschulen orientieren sich daran und unterrichten die entsprechenden Lernfelder im ersten Schuljahr bzw. den ersten Monaten des zweiten Schuljahres.
Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen
Zu prüfende Themen laut | Beispiele für mögliche Prüfungsthemen |
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Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einschätzen und beschreiben |
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Geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kund:innen nutzen |
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Kundendaten erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung nutzen |
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Zu prüfende Themen laut | Auf Basis dieser Kundenbedarfsfelder | Beispiele für mögliche Prüfungsthemen |
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Rechtliche Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einhalten |
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Beratungsanlässe bei Privatkunden identifizieren |
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Für die Beratung individuelle Bedarfe analysieren und erläutern |
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Individuelle, bedarfsgerechte Lösungen entwickeln |
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Angebote erstellen |
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Ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzeigen |
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