Wahlqualifikationen

Aus den fünf Wahlqualifikationen wählen die Auszubildenden jeweils eine, um damit ihre berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

Erläuterungen zu den Wahlqualifikationen

B1 Versicherungsfälle managen

B1a) komplexe Versicherungsfälle identifizieren, Kundinnen und Kunden beim weiteren Regulierungsprozess betreuen sowie Serviceleistungen organisieren

B1b) Sachverhalte beurteilen, Leistungen dem Umfang nach abschätzen und Schadenreserven bedarfsgerecht bilden

B1c) Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungsnehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen und einfordern, Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartnerinnen und -partner die Regulierungsentscheidung begründen

B1d) Analysen zu Schadenentwicklungen durchführen und Maßnahmen vorschlagen

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Die Erläuterungen zu den Lernzielen stellen Beispiele und Erklärungen dar, die Sie mit eigenen Beispielen aus Ihrer beruflichen Praxis ergänzen können.