Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 - mündlich (Fallbezogenes Fachgespräch)

In diesem mündlichen Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft findet eine höchstens 20-minütige fallbezogenes Fachgespräch statt.

Im Fokus des fallbezogenen Fachgespräches befinden sich folgende Aspekte:

  1. Die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten
  2. Die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen
  3. Unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen
  4. Projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
  5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten
  6. Den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren

Der Report

Gesprächsgrundlage ist ein zwei- bis vierseitiger Report über eine während der Ausbildung innerhalb der vereinbarten Wahlqualifikation durchgeführten praxisbezogene Aufgabe. Die zugrundeliegende Wahlqualifikation wird vom Ausbildenden mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung der IHK mitgeteilt. Weitere Informationen zur Vermittlung der Inhalte aus der Wahlqualifikation in Form von Arbeits- und Lernaufgaben finden sich hier.

Der Report gliedert sich in die Teile

  • Aufgabenstellung
  • Zielsetzung
  • Planung
  • Vorgehen
  • Ergebnisbeschreibung
  • Reflexion des Ergebnisses und des Prozesses, der dazu geführt hat

Der Report sowie die Eigenständigkeitsbestätigung des/der Auszubildenden müssen am ersten Tag des Teils 2 der gestreckten Abschlussprüfung bei der IHK vorliegen.

➞ Eine Empfehlung zur Erstellung des Reports mit formalen und inhaltlichen Hinweisen findest Du hier.

➞ Zur Auswahl einer praxisbezogenen Aufgabe, die im Report nach den Anforderungen der Ausbildungsordnung beschrieben wird, hat der BWV Bildungsverband eine Checkliste entwickelt. Diese kann im Dialog zwischen Ausbilder:innen und Auszubildenden als Reflexionsinstrument genutzt werden.

➞ Eine Empfehlung des BWV Bildungsverbands bei Nichtzuordnungsmöglichkeit eines eingereichten Reports bei der zuständigen IHK kann hier heruntergeladen werden.

Durchführung des FFG

Ausschließlich das fallbezogene Fachgespräch ist Gegenstand der Bewertung. Dieses dauert höchstens 20 Minuten und beginnt mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe sowie des Lösungsweges. Hierfür stehen innerhalb des höchstens 20-minütigen fallbezogenen Fachgespräches als Richtwert 5 Minuten zur Verfügung. Die zu prüfende Person kann ihre Ausführungen mit visuellen Hilfsmitteln unterstützen. Dies kann z. B. eine Präsentation oder das Darbieten eines erstellten Flyers sein.

Anschließend entwickelt der Prüfungsausschuss auf der Basis der durchgeführten Praxisaufgabe und des darüber angefertigten Reports das fallbezogene Fachgespräch zu den ausgeführten Fokusaspekten. Dabei kann der Prüfungsausschuss in seinem Ermessen  eine Auswahl an Fokusaspekten treffen. Einzig der Fokusaspekt die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen wird durch die zwingende einleitende Darstellung auf jeden Fall bewertender Bestandteil des fallbezogenen Fachgespräches.

Für das fallbezogene Fachgespräch steht keine Vorbereitungszeit zur Verfügung. Nach dem formalen Teil beginnt also unmittelbar mit der einleitenden Darstellung der zu prüfenden Person das Prüfungsgespräch. Ist die zu prüfende Person nach 5 Minuten mit der einleitenden Darstellung noch nicht fertig, kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person bitten, zum Ende zu kommen oder ggf. die einleitende Darstellung abbrechen. Anschließend wird das Prüfungsgespräch durch die Prüferin/den Prüfer geführt, indem sie/er Fragen an die zu prüfende Person stellt, die ausgehend vom Report die zugrundliegenden Lernziele der gewählten Wahlqualifikation überprüfen sollen. Die zu prüfende Person hat die Aufgabe, die gestellten Fragen zu beantworten. Nach spätestens 20 Minuten (inkl. einleitende Darstellung) ist das Prüfungsgespräch zu beenden.

Das Prüfungsgespräch wird protokolliert und bewertet. Hierfür hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit Expert:innen aus der Branche sowie mit wissenschaftlicher Begleitung des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) folgenden Beobachtungs- und Bewertungsbogen entwickelt, der mit dem DIHK abgestimmt ist.

Beobachtungs- und Bewertungsbogen

Das Prüfungsgespräch wird protokolliert und bewertet. Hierfür hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit Expert:innen aus der Branche sowie mit wissenschaftlicher Begleitung des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) folgenden Beobachtungs- und Bewertungsbogen entwickelt, der mit dem DIHK abgestimmt ist.

Der Beobachtungs- und Bewertungsbogen kann hier heruntergeladen werden (bei Klick aufs Bild öffnet sich ein PDF in einem neuen Fenster):

Beschreibung der Inhalte des BB-Bogens

  • Auf der ersten Seite erfasst der Prüfungsausschuss die formalen Daten zu dieser Prüfung. Es ist die Wahlqualifikation anzukreuzen, welche das ausbildende Unternehmen mit der Prüfungsanmeldung mitgeteilt hat.

  • Auf der zweiten Seite ist Platz für Notizen des Prüfungsausschusses zu getätigten Aussagen der zu prüfenden Person während der verpflichtenden einleitenden Darstellung (s. o.). Nach der einleitenden Darstellung werden hier die Fragen der prüfenden Person sowie die Antworten der zu prüfenden Person notiert. Diese Notizen werden chronologisch protokolliert. In der rechten Spalte sind zu den Notizen die dazugehörigen Bewertungskategorien (1.1 - 4.2), welche sich auf der dritten Seite befinden, zuzuordnen. Dadurch wird die spätere Bewertung konkret belegt.

  • Nachdem die Beobachtungen den Bewertungskategorien zugeordnet wurden, erfolgt auf der dritten Seite die Bewertung des fallbezogenen Fachgespräches auf der Basis der in der Ausbildungsordnung genannten Aspekte. Diese wurden in vier Bewertungskategorien zusammengefassst:

    • Kategorie 1: Darstellung der Aufgabe und Einordnung in den betrieblichen Zusammenhang
      Ausbildungsordnung § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 Satz 2: Die Aufgabe nachvollziehbar darstellen und in den betrieblichen Zusammenhang einordnen. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
       
    • Kategorie 2: Prozessorientierte Aufgabenbearbeitung und projektorientierte Arbeitsweisen
      Ausbildungsordnung § 13 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 4: Die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert planen, durchführen und auswerten. Projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anwenden.
       
    • Kategorie 3: Abgrenzung verschiedener Lösungsalternativen und Begründung des gewählten Lösungsweges
      Ausbildungsordnung § 13 Abs. 1 Nr. 3: Unterschiedliche Lösungswege entwickeln, eine Auswahl treffen, diese begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte berücksichtigen.
       
    • Kategorie 4: Bewertung und Reflexion
      Ausbildungsordnung § 13 Abs. 1 Nr. 5 + Nr. 6: Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bewerten. Den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung reflektieren.

    Zu jeder Kategorie sind jeweils zwei zu bewertende Unterkategorie aufgeführt, z. B. „Gewählter Lösungsweg sowie gesamtes Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung umfassend reflektiert“ (letzte Unterkategorie zu Kategorie 4: Bewertung und Reflexion). Zu jeder geprüften Unterkategorie ist die von der zu prüfenden Person gezeigte Leistung im fallbezogenen Fachgespräch zu bewerten. Dafür werden die Schulnoten 1 bis 6 verwendet. Eine Orientierungshilfe für die Leistungsbewertung bietet dabei:

    • Die Beschreibung der Leistungsanforderung zu den Schulnoten z. B. 2 (gut) = Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.
    • Die in der Fußnote abgebildete Zuordnung der Punktespanne zur jeweiligen Note.

    Neben den Notenstufen befindet sich eine weitere Ankreuzmöglichkeit zu jeder Unterkategorie, gekennzeichnet mit "٪". Dieses Symbol ist zu setzen, wenn diese Unterkatgorie nicht Gegenstand des fallbezogenen Fachgesprächs war.

    Damit wird diese Unterkategorie bei der Notenfindung nicht berücksichtigt. Welche Unterkategorien geprüft werden, entscheidet die prüfende Person durch die Fragen, welche sie im Verlauf des fallbezogenen Fachgespräches stellt. Lediglich die Unterkategorie 1.1 (einleitende Darstellung) ist verpflichtend und wird nicht mit Fragen der prüfenden Person belegt. Somit ergibt sich: Unterkategorie 1.1 ist obligatorisch. Alle anderen Unterkategorien sind fakultativ. Insoweit können die Unterkategorien 1.2 bis 4.2 durch die prüfende Person angesprochen werden, müssen dies aber keineswegs. Es ist auch nicht erforderlich, dass beide Unterkategorien einer Kategorie befragt werden. Folgende Beispiele verdeutlichen die Möglichkeiten, die der prüfenden Person zur Verfügung stehen:

    • Möglichkeit A: Alle Unterkategorien werden befragt
    • Möglichkeit B: Unterkategorie 1.1, 1.2, 2.2 und 3.1 sowie 3.2 werden befragt

    Unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen zu den Unterkategorien (Noten 1 - 6) und deren Gewichtung unter Würdigung der Besonderheiten des einzelnen Gespräches, wird eine Punktzahl (0 - 100) auf der Basis des IHK-Notenschlüssels (s. Fußzeile) jeweils für die Kategorie 1, 2, 3 und 4 vergeben, soweit sie geprüft wurden. Wurde beispielsweise Kategorie 3 gar nicht geprüft, werden dort auch keine Punkte vergeben.

  • Die Punkte der jeweiligen gesamten Kategorie (1 bis 4) werden in die linke Spalte der Tabelle übertragen. Das Ergebnis (rechte Spalte in der Tabelle) je Kategorie ermittelt sich, indem die erreichte Punktzahl der Kategorie mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird.

    Bei der Festlegung der Gewichtung ist von einer Gleichverteilung der geprüften Kategorien auszugehen. Wurden also alle 4 Kategorien geprüft, ist von einer Gewichtung von 0,25 je Kategorie auszugehen. Wurden lediglich drei Kategorien geprüft, ist von einer Gewichtung von jeweils 1/3 auszugehen. Wurden nur 2 Kategorien geprüft, ist von einer Gewichtung von 50% auszugehen. Wurde nur die Kategorie 1 geprüft entfällt die Notwendigkeit einer Gewichtung zu den anderen Kategorien. Die Besonderheiten es individuellen Prüfungsgespräches können eine abweichende Gewichtung begründen, z. B. dann, wenn nach der einleitenden Darstellung die gesamte restliche Prüfungszeit ausschließlich innerhalb der Kategorie 4 geprüft wurde (zeitlich begründete Abweichung) oder dann, wenn die Leistungen in einer Kategorie/Unterkategorie besonders schwergewichtig in der substanziellen Wertung zu betrachten sind (inhaltliche Gewichtung). Für die Dokumentation steht nach der Tabelle entsprechender Platz zur Begründung einer abweichenden Gewichtung zur Verfügung.

    Nun erfolgt die Addition der Produkte aus jeder bewerteten Kategorie. Die Summe stellt das Gesamtergebnis des fallbezogenen Fachgespräches dar und liegt im Punktebereich 0 bis 100. Daraus leitet sich die Note, wie in der Fußnote aufgeführt, ab.

    Abschließend ist das festgestellte Prüfungsergebnis durch den Prüfungsausschuss zu beschließen und dies per Unterschrift der ordentlichen Prüfungsausschussmitglieder (eine Arbeitgebervertretung, eine Arbeitnehmervertretung, eine Lehrkraft) oder im Vertretungsfall durch das jeweilige stellvertretenden Prüfungsausschussmitglied zu unterschreiben.

Eine Handreichung zur Anwendung des BB-Bogens kann hier heruntergeladen werden.