Ergebnis: Bestanden?

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - folgenden Kriterien bzw. Regeln entsprechen:

  1. Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“

  2. Das Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“.

  3. Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsbereichs „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (KLV) im Teil 2 der Abschlussprüfung ist mindestens „ausreichend“.

  4. Die Ergebnisse von mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen im Teil 2 der Abschlussprüfung sind „ausreichend“.

  5. Kein Ergebnis der vier Prüfungsbereiche im Teil 2 der Abschlussprüfung ist „ungenügend“.

Diese Bestehensregelung beinhaltet mehrere Teilaspekte, die insgesamt erfüllt sein müssen.

Bestehensregeln im Detail

  1. Gewichtung der einzelnen Prüfungsbestandteile
  2. Kriterien zum Bestehen der Abschlussprüfung
  3. Prüfung nicht bestanden – was nun?
    • Beispiele für eine zunächst nicht bestandene Prüfung (mündliche Ergänzungsprüfung möglich)
    • Beispiele für eine endgültig nicht bestandene Prüfung (mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich)
  4. Feststellung des Prüfungsergebnisses
  5. Hinweise zum Vorgehen bei Nichtbestehen

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