Prüfungsteil 1

Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) Teil 1

Allgemeine Versicherungswirtschaft (AVW) ist das Thema in Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die schriftlichen Aufgaben sind praxisorientiert formuliert. Bearbeitungszeit: 120 Minuten.

Vorteil für die Auszubildenden: Themen aus Teil 1 werden nicht noch einmal in Teil 2 der Abschlussprüfung abgefragt – sie werden dort als bekannt vorausgesetzt. Das Ergebnis aus diesem Prüfungsteil trägt 20 % zur Gesamt-Abschlussnote bei. 20 % der späteren Gesamt-Abschlussnote werden durch diesen Prüfungsteil zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Ausbildung endgültig festgeschrieben. Somit hat dieser Prüfungsteil auch Auswirkungen auf das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen der Ausbildung.

Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird in der Regel zwei Mal pro Jahr angeboten – im Frühjahr und im Herbst.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Termine für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung mit den Terminen der bisherigen Zwischenprüfung decken. Bitte entnehmen Sie der Internetseite der zuständigen IHK die genauen Prüfungstermine.

Inhalte der Prüfung

Alle Ausbildungsinhalte, die laut Ausbildungsrahmenplan in den ersten 15 Monaten zu vermitteln sind, sowie die entsprechenden Inhalte aus der Berufsschule können Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 1 sein.

Die zeitliche Zuordnung der Mindestinhalte im Ausbildungsrahmenplan zeigt, welche Kompetenzen für den Prüfungsbereich Allgemeine Versicherungswirtschaft relevant sind. Die Berufsschulen orientieren sich daran und unterrichten die entsprechenden Lernfelder im ersten Schuljahr bzw. den ersten Monaten des zweiten Schuljahres.

Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen

 

Zu prüfende Themen laut
Ausbildungsordnung

Beispiele für mögliche Prüfungsthemen
Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einschätzen und beschreiben
  • Bedeutung für Privathaushalte
  • Bedeutung für Firmen
  • Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft
Geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kund:innen nutzen
  • Vor- und Nachteile einzelner Kommunikationswege situationsgerecht abwägen
Kundendaten erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung nutzen
  • Datenschutzregelungen, Datenpflege, Datenselketion
  • Nutzen von einzelnen Daten

Zu prüfende Themen laut
Ausbildungsordnung

Auf Basis dieser Kundenbedarfsfelder Beispiele für mögliche Prüfungsthemen
Rechtliche Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einhalten
  • Wohnen und Wohneigentum
    absichern (BBP 6)
  • Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern (BBP 7)
  • Mobilität und Reisen absichern (BBP 8)
  • Informationspflichten
  • Dokumentationspflichten
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Prämien-/Beitrags-
  • zahlungspflichten
  • Vorvertragliche Anzeigepflichten
  • Gefahrerhöhungen
  • Vertragsbeendigungen
Beratungsanlässe bei Privatkunden identifizieren
  • Umzug, Kauf von Wohneigentum (BBP 6)
  • Anschaffung Haustiere (BBP 7)
  • Beginn Berufstätigkeit (BBP 7)
  • Absicherungsbedarf bei besonderen Hobbies (BBP 7)
  • Anschaffung Kfz (BBP 8)
  • Geplante Reisen (BBP 8)
Für die Beratung individuelle
Bedarfe analysieren und erläutern
  • Abzusichernde finanzielle Risiken
  • Versicherungswerte in Haus und Wohnung
  • Haftungsgrundlagen
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten
Individuelle, bedarfsgerechte
Lösungen entwickeln
  • Wohnen und Wohneigentum absichern (BBP 6)
  • Auswahl sinnvoller Produktbausteine
  • Versicherte Gefahren und Sachen
  • Ausschlüsse
  • Ermittlung bedarfsgerechter Versicherungssummen
  • Versicherte Personen
  • Geltungsbereiche
Angebote erstellen
  • Beiträge ermitteln
  • ggf. Alternativen mit unterschiedlichen Inhalten darstellen
Ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzeigen
  • Serviceleistungen über den Versicherungsschutz hinaus (z.B. Handwerkerservice)
  • Verfahren vom Antrag bis zum Vertragsabschluss (z.B. Risikoprüfung)