
Prüfungsteil 2
Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) Teil 2
Zeitpunkt der Prüfung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Dazu werden je Kalenderjahr zwei bundeseinheitliche Prüfungstermine von den zuständigen Kammern festgelegt.
Bei verkürzter Ausbildungsdauer ist zu beachten, dass der Abstand zwischen Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens vier Monate betragen soll.
Inhalte der GAP Teil 2 (schriftlich)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, werden in Teil 2 nicht geprüft. Diese werden nur insoweit einbezogen, wie es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Welche Kundenbedarfsfelder kommen im 2. Teil der schriftlichen Abschlussprüfung vor?
- Kundenbedarfsfelder Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern, Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden, Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen: Alle darin enthaltenen Lernziele sind Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 2
- .Kundenbedarfsfelder Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern sowie Mobilität und Reisen: Es sind die Lernziele Gegenstand der Prüfung Teil 2, die nicht im ersten Teil geprüft wurden.
- Kundenbedarfsfeld Wohnen und Wohneigentum absichern: Ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 2 (da in Teil 1 geprüft).
Schwerpunkt in den Prüfungsfragen sind die Lernfelder 7 bis 13 aus dem Berufsschulunterricht, die ab Mitte des zweiten Ausbildungsjahres unterrichtet werden.
Prüfungsbereiche GAP Teil 2 (schriftlich)
Der schriftliche Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus den Prüfungsbereichen
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Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (KLV)
Bearbeitungszeit: 150 Minuten -
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)
Bearbeitungszeit: 60 Minuten
Für die Versicherungsfallbearbeitung wählen die Auszubildenden eines der sechs Kundenbedarfsfelder aus und teilen es der IHK zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung für Teil 2 mit. Bei der Auswahl des Gebietes ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zu berücksichtigen.
Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen KLV
Zu prüfende Kompetenzen laut Ausbildungsordnung | Auf Basis dieser Kundenbedarfsfelder | Beispiele für mögliche Prüfungsthemen |
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Für die Beratung individuelle Bedarfe analysieren und erläutern
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Individuelle und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln (§11 Abs. 1 Nr. 2) |
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…und dabei Anforderungen der Kund:innen mit anderen Arbeits- und Geschäftsbereichen abstimmen (§11 Abs. 1 Nr. 2) |
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Chancen und Risiken von Finanzanlageformen beurteilen (§11 Abs. 1 Nr. 3) |
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Angebote erstellen (§11 Abs. 1 Nr. 4) |
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Ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzeigen (§11 Abs. 1 Nr. 5) |
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Auswirkungen von Geschäftsfällen auf das Unternehmen, auf betriebliche Kennzahlen sowie auf die Kosten- und Leistungsrechnung darstellen (§11 Abs. 1 Nr. 6) |
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Versicherungsfälle regulieren (§11 Abs. 1 Nr. 7) | Wahl eines der folgenden Gebiete: (§9 Abs.3) Wohnen und Wohneigentum absichern Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern Mobilität und Reisen absichern Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen (§11 Abs.3 Nr. 1-6) |
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Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen WiSo
Zu prüfende Kompetenzen laut Ausbildungsordnung | Gebiet |
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Wirtschafts- und Sozialkunde |
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Übersicht der Prüfungsbereiche
Teil der Prüfung | Prüfungsbereich | Prüfungsform | Zeit (in Minuten) | Gewichtung (in Prozent) |
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Teil 1 (GAP) | Allgemeine Versicherungswirtschaft | schriftlich | 120 | 20 |
Teil 2 (GAP) | Kundenbedarfsanalyse Lösungsentwicklung Versicherungsfallbearbeitung | schriftlich | 150 | 30 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 | 10 | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | mündlich | höchsten 15 +15 Vorbereitung | 20 | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | mündlich | höchstens 20 | 20 |
Neuausrichtung
Bisher gliederte sich die Abschlussprüfung in zwei schriftliche und zwei mündliche Teile. Die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche
- Versicherungswirtschaft
sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung (Fachrichtung Versicherung)
bzw. Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte (Fachrichtung Finanzberatung) - sowie der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
flossen mit 50 % in die Gesamtbewertung ein.
Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche wurden mit jeweils 25 % gewichtet und machten somit die zweite Hälfte der Gesamtnote aus.

