Prüfungsteil 2

Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) Teil 2

Zeitpunkt der Prüfung

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Dazu werden je Kalenderjahr zwei bundeseinheitliche Prüfungstermine von den zuständigen Kammern festgelegt.

Bei verkürzter Ausbildungsdauer ist zu beachten, dass der Abstand zwischen Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens vier Monate betragen soll.

Inhalte der GAP Teil 2 (schriftlich)

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, werden in Teil 2 nicht geprüft. Diese werden nur insoweit einbezogen, wie es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Welche Kundenbedarfsfelder kommen im 2. Teil der schriftlichen Abschlussprüfung vor?

  1. Kundenbedarfsfelder Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern, Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden, Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen: Alle darin enthaltenen Lernziele sind Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 2
  2. .Kundenbedarfsfelder Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern sowie Mobilität und Reisen: Es sind die Lernziele Gegenstand der Prüfung Teil 2, die nicht im ersten Teil geprüft wurden.
  3. Kundenbedarfsfeld Wohnen und Wohneigentum absichern: Ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung Teil 2 (da in Teil 1 geprüft).

Schwerpunkt in den Prüfungsfragen sind die Lernfelder 7 bis 13 aus dem Berufsschulunterricht, die ab Mitte des zweiten Ausbildungsjahres unterrichtet werden.

Prüfungsbereiche GAP Teil 2 (schriftlich)

Der schriftliche Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus den Prüfungsbereichen

  • Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (KLV)
    Bearbeitungszeit: 150 Minuten

  • Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)
    Bearbeitungszeit: 60 Minuten

Für die Versicherungsfallbearbeitung wählen die Auszubildenden eines der sechs Kundenbedarfsfelder aus und teilen es der IHK zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung für Teil 2 mit. Bei der Auswahl des Gebietes ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zu berücksichtigen.

Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen KLV

Zu prüfende Kompetenzen laut
Ausbildungsordnung
Auf Basis dieser
Kundenbedarfsfelder
Beispiele für mögliche
Prüfungsthemen

Für die Beratung individuelle Bedarfe analysieren und erläutern
(§11 Abs. 1 Nr. 1)

 

  • Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern (BBP 7)
  • Mobilität und Reisen absichern (BBP 8)
  • Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern (BBP 9)
  • für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden (BBP 10)
  • Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen (BBP 11) (§11 Abs.2 Nr. 1-5)


Hinweis:
Die BBP 7+8 werden nur insoweit einbezogen, wie sie für die Fest-stellung der beruflichen Handlungs-
fähigkeit erforderlich sind
(§9 Abs. 2).

  • Beachtung von Zielen und Wünschen der Kundinnen und Kunden
  • Beschreibung der vorliegenden Absicherung der Sozialversicherungen (GRV, GUV, GKV, SPV) oder anderer Systeme (Beihilfe)
  • Ermittlung der vorhandenen Leistungen der GRV – z. B. Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten
  • Beschreibung der vorhandenen Leistungen der GKV, SPV und Beihilfe  – z. B.  versicherte Personen und versicherte Leistungen
  • Konkrete Versorgungslücken berechnen und Bedarfe ableiten
Individuelle und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln (§11 Abs. 1 Nr. 2)
  • Klärung, inwieweit die vorliegende Absicherung ergänzt oder gar ersetzt werden kann
  • Auswahl sinnvoller Produktbausteine
  • Ermittlung bedarfsgerechter Leistungshöhen und -dauern
…und dabei Anforderungen der Kund:innen mit anderen Arbeits- und Geschäftsbereichen abstimmen (§11 Abs. 1 Nr. 2)
  • Berücksichtigung der ganzheitlichen Versorgungssituation der Kund:innen auch bei einzelnen Bedarfen bzw. Produktlösungen
  • Feststellung von Überschneidungen der verschiedenen Produktbausteine
Chancen und Risiken von Finanzanlageformen beurteilen
(§11 Abs. 1 Nr. 3)
  • Berücksichtigung eines Kundenprofils – insbesondere Angemessenheit und Geeignetheit der Anlageform
  • Arten offener Investmentvermögen im Vergleich
  • Chancen und Risiken der verschiedenen Arten offener Investmentvermögen im Vergleich
  • Einmalzahlungen vs. regelmäßige Zahlungen
  • Steuerliche Behandlung
  • Staatliche Förderungen
Angebote erstellen (§11 Abs. 1 Nr. 4)
  • Beiträge ermitteln
  • Anlagebeträge festlegen
  • Staatliche Förderungen einbeziehen
  • Ggf. Alternativen mit unterschiedlichen Inhalten darstellen
Ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzeigen
(§11 Abs. 1 Nr. 5)
  • Serviceleistungen über den Versicherungsschutz hinaus (z. B. Reha-Management, Gesundheitsservice, Assistance-Leistungen …)
  • Verfahren vom Antrag bis zum Vertragsabschluss (z. B. Risikoprüfung)
  • Eröffnung und Gestaltung von Depotkonten bei offenen Investmentvermögen
Auswirkungen von Geschäftsfällen auf das Unternehmen, auf betriebliche Kennzahlen sowie auf die Kosten- und Leistungsrechnung darstellen
(§11 Abs. 1 Nr. 6)
 
  • Wirkung auf Risikoträger und Vertriebseinheiten von
  • Produktbestandteilen (z. B. Wartezeiten, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Beitragszuschläge, …)
  • Schadenereignissen (z. B. Kumulschäden, Großschäden, Kleinschäden, Sanierung, …)
Versicherungsfälle regulieren
(§11 Abs. 1 Nr. 7)
Wahl eines der folgenden Gebiete:
(§9 Abs.3)
Wohnen und Wohneigentum absichern
Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
Mobilität und Reisen absichern
Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
(§11 Abs.3 Nr. 1-6)
  • Formelle und materielle Deckungsprüfung
  • versicherte Gefahr bzw. Vorliegen eines Versicherungsfalls prüfen
  • mögliche Ausschlusstatbestände, sowie vereinbarte Einschlüsse prüfen
  • Obliegenheiten und sonstige Einreden (z.B. Zahlungsverzug) berücksichtigen
  • Höhe der Versicherungsleistung ermitteln (z. B. Selbstbehalte, Unterversicherungen, Progressionen, Erhöhungen durch Vorsorge, …)
  • Nächste Schritte für Kunden beschreiben

 

Vereinfachte Zusammenfassung der Prüfungsthemen WiSo

Zu prüfende Kompetenzen laut Ausbildungsordnung Gebiet
Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Grundlagen des Wirtschaften
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
  • Menschliche Arbeit im Betrieb
  • Steuern
  • Markt und Preis / Wirtschaftsordnung
  • Grundzüge der Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft

 

Übersicht der Prüfungsbereiche

Teil der Prüfung Prüfungsbereich Prüfungsform Zeit
(in Minuten)
Gewichtung
(in Prozent)
Teil 1 (GAP) Allgemeine Versicherungswirtschaft schriftlich 120 20
Teil 2 (GAP) Kundenbedarfsanalyse
Lösungsentwicklung
Versicherungsfallbearbeitung
schriftlich 150 30
Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich 60 10
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt mündlich höchsten 15
+15 Vorbereitung
20
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft mündlich höchstens 20 20

 

Neuausrichtung

Bisher gliederte sich die Abschlussprüfung in zwei schriftliche und zwei mündliche Teile. Die beiden schriftlichen Prüfungsbereiche

  • Versicherungswirtschaft
    sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung (Fachrichtung Versicherung)
    bzw. Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte (Fachrichtung Finanzberatung)
  • sowie der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

flossen mit 50 % in die Gesamtbewertung ein.

Die beiden mündlichen Prüfungsbereiche wurden mit jeweils 25 % gewichtet und machten somit die zweite Hälfte der Gesamtnote aus.