Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 - mündlich (Kundengespräch)

In diesem mündlichen Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ findet eine höchstens 15-minütige Gesprächssimulation statt. Hierbei steht nicht der Verkauf im Vordergrund. Im Fokus der Gesprächssimulation befinden sich folgende Aspekte:

  1. Systematische und zielorientierte Gesprächsführug
  2. Ganzheitliche Berücksichtigung der Interessen von Kundinnen und Kunden
  3. Eingehen auf Fragen und Einwände von Kundinnen und Kunden
  4. Gesprächsunterstützender Medieneinsatz (analog oder digital)
  5. Erkennen und Benennen von Kundenbedarfen, die über den Gesprächsanlass hinaus gehen

Zugelassene Hilfsmittel

Hier findest Du für alle Teile der Abschlussprüfung die zugelassenen Hilfsmittel.

Film für den mündlichen Prüfungsbereich Kundengespräch

Alles, was Prüfer:innen zur Vorbereitung und Durchführung des mündlichen Prüfungsbereichs „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ in der Versicherungswirtschaft“ wissen müssen: Kompakt, verständlich und beispielhaft im Film dargestellt. Inklusive einem Prüfungsgespräch in Echtzeit (15 Minuten) und wertvollen Hinweisen, Empfehlungen und Tipps bis hin zum anschaulichen Einsatz des Beurteilungs- und Bewertungsbogens und der Berechnung des Ergebnisses.

Der Film ist kein Best-Practice-Beispiel zur Erlangung von besonders guten Noten für die zu prüfende Person. Schwerpunkt der Darstellung ist die gemeinsame Bewertung und Notenfindung durch den Prüfungsausschuss.

Ein weiterer Film gibt nützliche Tipps und Hinweise zur Vorbereitung des Prüfungsausschusses auf die mündliche Prüfung sowie auf eine mögliche mündliche Ergänzungsprüfung. Der Trailer gibt einen ersten Einblick.

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Praxisbezogene Aufgabe (Fallvorgabe)

Dem Gespräch liegt eine praxisbezogene Situation aus einem Kundenbedarfsfeld zugrunde. Hierfür wird von den Ausbildenden mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung ein Gebiet (Kundenbedarfsfeld) festgelegt. Der Prüfungsausschuss stellt der zu prüfenden Person zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem gewählten Kundenbedarfsfeld zur Auswahl. Die zu prüfende Person hat dann 15 Minuten zur Verfügung, um eine der beiden praxisbezogenen Aufgaben auszuwählen und sich anhand dieser auf die Gesprächssimulation vorzubereiten.

Die Fallvorgabe (praxisbezogene Aufgabe) sieht üblicherweise vor, dass es sich um ein Folgegespräch handelt. Daher wird die Fallvorgabe eine Fülle von Vorinformationen, die aus dem Erstgespräch oder einer Gesprächsnotiz aus dem Kollegium stammt, enthalten.

Das Gespräch beschränkt sich stets auf die Absicherung des gewählten Kundenbedarfsfeldes. Es kann sich also um Neu- aber auch um Bestandskundschaft handeln. Nicht hingegen kommt eine Schadenregulierung für die Gesprächssimulation in Betracht.

Zu jedem Gebiet/Kundenbedarfsfeld findet sich in der Tabelle ein entsprechendes Beispiel einer Fallvorgabe sowie ein leeres Dokument, dass für die Erstellung von neuen Fallvorgaben genutzt werden kann.

 

Gebiet / Kundenbedarfsfeld Beispiel einer Fallvorgabe

Dokument zur
Erstellung einer Fallvorgabe

Absicherung von Wohnen und Wohneigentum

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Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung

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Absicherung von Mobilität und Reisen

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Förderung der Gesundheit sowie
Absicherung von Krankheit und Pflege

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Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung

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Absicherung des Einkommens und
die Hinterbliebenenversorgung

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Absicherung von Nicht-Privatkunden

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Weitere Anregungen und Tipps zur Erstellung von Fallvorgaben

Die rechte Spalte der Tabelle oben soll dich bei der Erstellung von Fallvorgaben unterstützen. Weitere Anregungen und Hilfestellungen erhältst du, wenn du dich hier anmeldest. Noch nicht registriert? Hier geht's zur Registrierung.

Fallvorgaben mit KI generieren

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Versicherungs-/Finanzanlagelösungen im Kundenbedarfsfeld

Im Kundengespräch sollen von der zu prüfenden Person auf Basis der jeweiligen Fallvorgabe zunächst Bedarfe ermittelt und für deren Deckung anschließend eine Lösung durch Versicherungs- bzw. Finanzanlageprodukte vorgeschlagen werden. Umgangssprachlich werden diese „Lösungen“ gern als „Sparten“ bzw. „Produkte“ bezeichnet.
Es stellt sich also die Frage, welche typischen Bedarfe und Lösungen den jeweiligen Kundenbedarfsfeldern zuzuordnen sind.

Das Wichtigste vorweg: Eine exklusive Zuordnung von Bedarfen und Lösungen (also damit auch von Sparten/Produkten) zu einem Kundenbedarfsfeld gibt es nicht. Denn wie im „echten Leben“ von Privatkunden überschneiden sich die verschiedenen Kundenbedarfsfelder an mehreren Stellen.

Dennoch differenziert der Beobachtungs- und Bewertungsbogen nach Haupt- und Zusatzbedarfen. Hauptbedarfe werden in der Kategorie 2 und Zusatzbedarfe in der Unterkategorie 3.3 bewertet.

Die jeweiligen Haupt- und Zusatzbedarfe lassen sich ebenfalls nicht exklusiv (z. B. in Form einer Tabelle) zuordnen, sondern ergeben sich immer aus der Fallvorlage.

Beispiele:

  • Ein Produkt kann in unterschiedlichen Kundenbedarfsfeldern zum Hauptbedarf gehören. So kann z. B. die Auslandsreisekrankenversicherung im Kundenbedarfsfeld „Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern“ einen Hauptbedarf darstellen, wenn beispielsweise in der Fallvorlage beschrieben wird, dass eine GKV-versicherte Person ihren Krankenversicherungsschutz ergänzen möchte. Genauso kann die Auslandsreisekrankenversicherung aber auch im Kundenbedarfsfeld „Mobilität und Reisen absichern“ einen Hauptbedarf darstellen, wenn in der dazugehörigen Fallvorlage beschrieben wird, dass es dort z. B. um Auslandreisen geht, die mit einem zuzulassenden PKW unternommen werden.

  • Je nach Fallvorlage kann eine Sparte/ein Produkt in ein und demselben Kundenbedarfsfeld manchmal zum Hauptbedarf und manchmal gar nicht zum Bedarf gehören. Ist in einer Fallvorlage zum Kundenbedarfsfeld „Wohnen und Wohneigentum absichern“ beispielsweise beschrieben, dass die Kundschaft vom Elternhaus in die erste eigene Mietwohnung zieht, gehört die Wohngebäudeversicherung auf der Basis dieser Fallvorgabe gar nicht zum Bedarf innerhalb des Kundenbedarfsfeldes. Wird im selben Kundenbedarfsfeld eine Fallvorgabe gewählt, in der der Umzug in ein gekauftes Einfamilienhaus zugrunde gelegt wird, gehört die Wohngebäudeversicherung zum Hauptbedarf.

Es hängt also immer davon ab, welche Situationsbeschreibung in der Fallvorlage gegeben ist, ob eine Sparte/ein Produkt dann in dem zugrundeliegenden Kundenbedarfsfeld zum Hauptbedarf, zum Zusatzbedarf oder gar nicht zum Bedarf gehört. Das nachstehende Trichter-Modell verdeutlicht innerhalb eines Kundenbedarfsfeldes den Weg von der in der Fallvorlage enthaltenen Situation hin zu Identifikation von Sparten/Produkten als Haupt- oder Zusatzbedarf.

In diesem Modell kann das Handeln einer zu prüfenden Person zu einem Kundenbedarfsfeld in der Vorbereitungszeit und im Kundengespräch selbst mit einem Trichter verglichen werden. Nur was durch die gewählte Fallvorgabe an Informationen gegeben ist, kann

  1. analysiert

  2. priorisiert und

  3. entsprechende Versorgungslücken identifiziert werden, aus denen ein Absicherungsbedarf erkannt und

  4. mittels konkreter Sparten/Produkten gedeckt wird (Lösung).

Würde in dem abgebildeten Trichter nun ein anderer Gesprächsanlass hineingegeben, würden sich andere Hauptbedarfe (Angebot einer Versicherungs- bzw. Finanzanlagelösung) sowie andere Zusatzbedarfe ergeben. Möglicherweise würden manche Sparten/Produkte gar keine Rolle mehr spielen.

Würde der Gesprächsanlass z. B. lauten: „Kunde zieht mit seiner Lebenspartnerin in eine größere Mietwohnung“, würde sich der Hauptbedarf auf die Hausratversicherung, die Elementarschadenversicherung, die Miet-Rechtsschutzversicherung sowie die Glasversicherung richten. Die Priorisierung wäre aus weiteren Details der Fallvorlage abzuleiten und zu begründen. Die Wohngebäude-, Vermieter-Rechtsschutz- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung würde keine Rolle mehr spielen. Auch bei den Zusatzbedarfen würde die Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr relevant sein. Womöglich könnte bei den Zusatzbedarfen aber die Privathaftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung (ggf. je nach weiterer Ausgestaltung der Fallvorlage im Hinblick auf die Beseitigung einer entstehenden Doppelversicherung) oder andere Sparten/Produkte Einzug halten.

Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung

  • A6c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen

    Erläuterungen und Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten
    • Bedarfsgerechtes Anpassen des Versicherungsumfangs und der Versicherungssumme
    • Vermeiden von Unterversicherun
    • Mögliche Deckung der Bedarfe in folgenden Bereichen
      • Hausrat
      • Wohngebäude
      • Elementar
      • Glas
      • Fahrrad
      • Elektronik (z. B. für PV-Anlagen)
      • Rechtsschutz für Mieter bzw. Vermieter
      • Haftpflicht (Bauherren, Haus- und Grundbesitzer)
      • Bauleistung
      • usw.
    • ggf. weitere betriebsspezifische Lösungen
  • A7c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen

    Erläuterungen und Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten
    • Bedarfsgerechtes Anpassen des Versicherungsumfangs und der Versicherungssummen
    • Mögliche Deckung der Bedarfe in folgenden Bereichen:
      • Privathaftpflicht
      • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
      • Jagdhaftpflicht
      • Wassersporthaftpflicht
      • Privat-Rechtsschutz
      • Berufs-/Arbeits-Rechtsschutz
      • usw.
    • ggf. weitere betriebsspezifische Lösungen
    • Erläutern von Deckungssummen
    • Prüfen von Möglichkeiten von Vertragszusammenschluss, z. B.
    • Familientarif
    • usw.
  • A8c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen

    Erläuterungen/Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten
    • Bedarfsgerechtes Anpassen des Versicherungsumfangs und der Versicherungssummen
    • Mögliche Deckung der Bedarfe in folgenden Bereichen:
      • Reise, z. B.:
      • Reiseabbruch
      • Reisegepäck
      • Reiserücktritt
      • Krankenschutz bei Auslandsreisen
      • usw.
    • Kfz, z. B.:
      • Kfz-Haftpflicht
      • Teil-/Vollkasko
      • Fahrer-/Fahrzeug-/Verkehrs-Rechtsschutz
      • Fahrerunfall
      • Kfz-Schutzbrief
      • usw.
    • Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, z. B.:
      • Verkehrs-Rechtsschutz
      • usw.
    • ggf. weitere betriebsspezifische Lösungen
    • Erläutern von Deckungssummen
  • A9c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen, auch unter Berücksichtigung staatlicher sowie sonstiger Förderungen

    Erläuterungen/Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten
    • Bedarfsgerechtes Anpassen des Versicherungsumfangs und der Versicherungssummen
    • Mögliche Deckung der Bedarfe in folgenden Bereichen:
      • Krankheitskostenvollversicherungen mit Pflegepflichtversicherung
      • Krankenzusatzversicherungen als Ergänzung zur GKV
      • Krankentagegeldversicherung
      • Krankenhaustagegeldversicherung
      • Anwartschaftsversicherungen
      • beihilfekonforme Restkostenversicherung
      • Lösungen zur Beitragsstabilisierung
      • freie Heilfürsorge, insbesondere die Absicherung nach Ende des Anspruches der freien Heilfürsorge
      • betriebliche Krankenversicherung (BKV)
      • Pflegezusatzversicherung unter Berücksichtigung staatlicher oder sonstiger Förderungen
      • usw.
    • ggf. weitere betriebsspezifische Lösungen
  • A10c) Kundinnen u. Kunden Lösungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge durch private Versicherungen, auch unter Berücksichtigung staatl. sowie sonstiger Förderungen aufzeigen und dabei die Option der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung einbeziehen

    Erläuterungen/Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten anhand des 3- Schichten-Modells
      • Schicht 1 - Basisrente
        • Erläutern der Vorteile/Nachteile (z. B. steuerliche Regelungen, Übertragbarkeiten, Verfügbarkeiten)
      • Schicht 2 - Altersvorsorgeverträge im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Zulagenrente), betriebliche Altersversorgung
        • Erläutern der Vorteile/Nachteile (z. B. steuerliche Regelungen, Übertragbarkeiten, Verfügbarkeiten, Zulagen)
        • Erläutern der Möglichkeiten der Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung
      • Schicht 3 – sonstige private Vorsorge (insbesondere Fondsgebundene Rentenversicherungen)
        • Erläutern der Vorteile/Nachteile (z. B. steuerliche Regelungen, Übertragbarkeiten, Verfügbarkeiten)
        • Finanzanlagelösungen – insbesondere über offene Investmentfonds
    • Bedarfsgerechtes Anpassen der Versicherungsleistungen
  • A11c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen, auch unter Berücksichtigung staatlicher sowie sonstiger Förderungen

    Erläuterungen/Beispiele

    • Darstellen der Lösungsmöglichkeiten
    • Bedarfsgerechtes Anpassen des Versicherungsumfangs und der Versicherungssummen
    • Mögliche Deckung der Bedarfe in folgenden Bereichen:
      • Arbeitsunfähigkeit
      • Berufsunfähigkeit
      • Dienstunfähigkeit
      • Tod
      • Unfall
      • usw.
    • Berücksichtigen der Kund:innenmerkmale, z. B.:
      • Alter
      • schulischer Werdegang
      • beruflicher Werdegang
      • Familienstand
      • Gesundheitszustand
      • usw.
    • ggf. weitere betriebsspezifische Lösungen
    • Berücksichtigen staatlicher Förderungen, z. B.:
      • BUZ zu Riester
      • GRV (Schicht 1)
      • usw.

Beobachtungs- und Bewertungsbogen

Das Prüfungsgespräch wird protokolliert und bewertet. Hierfür hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit Expert:innen aus der Branche sowie mit wissenschaftlicher Begleitung des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) folgenden Beobachtungs- und Bewertungsbogen entwickelt, der mit dem DIHK abgestimmt ist.

Der Beobachtungs- und Bewertungsbogen kann hier heruntergeladen werden (bei Klick aufs Bild öffnet sich ein PDF in einem neuen Fenster):

Die 2. Seite des BB-Bogens kann hier heruntergeladen werden. Sie kann dazu genutzt werden, die Notizen der Beobachtungen fortzuführen, wenn der Platz im BB-Bogen nicht ausreicht. Aber auch Prüfende, die nicht den BB-Bogen ausfüllen, können ihre Beobachtungen auf diesem Extra-Bogen notieren. Die ausgefüllten Zusatzbögen können dann dem BB-Bogen beigefügt werden. Damit die Vorder- und Rückseite (beidseitig) gedruckt werden kann, haben wir die Seite zweimal hintereinander im Download bereitgestellt.

Hier ist eine interaktive Version, die direkt am Bildschirm ausgefüllt werden kann. Die Ergebnisberechnung erfolgt automatisch anhand der eingegebenen Punktzahlen.

Die Gewichtung kann individuell angepasst werden. Hinweis: Achte aber bitte darauf, dass die Summe der Gewichtungsfaktoren 1 (= 100 Prozent) ergibt. Je nach Konfiguration deines Rechners, musst du bei der Eingabe der Gewichtungsfaktoren ggf. einen Punkt statt eines Kommas verwenden.

Beschreibung der Inhalte des BB-Bogens

  • Auf der ersten Seite erfasst der Prüfungsausschuss die formalen Daten zu dieser Prüfung. Es ist das Gebiet (Kundenbedarfsfeld) anzukreuzen, welches das ausbildende Unternehmen mit der Prüfungsanmeldung mitgeteilt hat.

  • Auf der zweiten Seite ist Platz für Notizen des Prüfungsausschusses zum Verhalten und zu den getätigten Aussagen der zu prüfenden Person während der Gesprächssimulation, welche für die spätere Bewertung relevant sind. Diese Beobachtungen werden möglichst nachvollziehbar und ausreichend detailliert protokolliert. In der rechten Spalte sind zu den Notizen die dazugehörigen Bewertungskategorien (1.1 - 3.1), welche sich auf der dritten Seite befinden, zuzuordnen. Dadurch wird die spätere Bewertung konkret belegt.

  • Nachdem die Beobachtungen den Bewertungskategorien zugeordnet wurden, erfolgt auf der dritten Seite die Bewertung des Kundengespräches auf der Basis der in der Ausbildungsordnung genannten Aspekte. Diese wurden in drei Bewertungskategorien zusammengefasst:

    • Kategorie 1: Systematische und zielorientierte Gesprächsführung
      Ausbildungsordnung § 12 Abs. 1 Nr. 1: Kundengespräche systematisch und zielorientiert führen
       
    • Kategorie 2: Ganzheitliche Berücksichtigung der Interessen des Kunden
      Ausbildungsordnung § 12 Abs. 1 Nr. 2: Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich berücksichtigen
       
    • Kategorie 3: Situatives Handeln
      Ausbildungsordnung § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4 u. 5: Auf Kundenfragen und -einwände eingehen. Analoge oder digitale Medien gesprächsunterstützend einsetzen. Über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe erkennen und ansprechen.

    Zu jeder Kategorie sind die zu bewertenden Unterkategorien aufgeführt, z. B. „Begründet bedarfsgerechte Lösungsvorschläge“ (letzte Unterkategorie zu Kategorie 2: Ganzheitliche Berücksichtigung der Interessen des Kunden). Zu jeder Unterkategorie ist die von der zu prüfenden Person gezeigte Leistung im Kundengespräch zu bewerten. Dafür werden die Schulnoten 1 bis 6 verwendet. Eine Orientierungshilfe für die Leistungsbewertung bietet dabei:

    • Die Beschreibung der Leistungsanforderung zu den Schulnoten z. B. 2 (gut) = Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.
    • Die in der Fußnote abgebildete Zuordnung der Punktespanne zur jeweiligen Note.

    Hier findest du eine „Positiv-Negativ-Liste“, in der für jede Unterkategorie exemplarisch „positives“ und „negatives“ Verhalten der zu prüfenden Person beschrieben wird.

    Neben den Notenstufen befindet sich eine weitere Ankreuzmöglichkeit zu jeder Unterkategorie, gekennzeichnet mit "٪". Dieses Symbol ist zu setzen, wenn sich dieser Gesichtspunkt im Gesprächsverlauf nicht ergeben hat. Damit wird diese Unterkategorie bei der Notenfindung nicht berücksichtigt. Ist ein Gesichtspunkt (Unterkategorie) hingegen nicht im Gesprächsverlauf vorgekommen, obwohl dies angebracht und auch zeitlich möglich gewesen wäre, ist eine entsprechende Note zu vergeben.

    Unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen zu den Unterkategorien (Noten 1 - 6) und deren Gewichtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Gespräches, wird eine Punktzahl (0 - 100) auf der Basis des IHK-Notenschlüssels (s. Fußzeile) jeweils für die Kategorie 1, 2 und 3 vergeben.

  • Die Punkte der jeweiligen gesamten Kategorie (1, 2 und 3) werden in die linke Spalte der Tabelle übertragen. Das Ergebnis (rechte Spalte in der Tabelle) je Kategorie ermittelt sich, indem die erreichte Punktzahl der Kategorie mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Nun erfolgt die Addition der drei Produkte aus jeder Kategorie. Die Summe stellt das Gesamtergebnis des Kundengespräches dar und liegt im Punktebereich 0 bis 100. Daraus leitet sich die Note, wie in der Fußnote aufgeführt, ab.

    Abschließend ist das festgestellte Prüfungsergebnis durch den Prüfungsausschuss zu beschließen und dies per Unterschrift der ordentlichen Prüfungsausschussmitglieder (eine Arbeitgebervertretung, eine Arbeitnehmervertretung, eine Lehrkraft) oder im Vertretungsfall durch das jeweilige stellvertretenden Prüfungsausschussmitglied zu unterschreiben.

Eine Handreichung zur Anwendung des BB-Bogens kann hier heruntergeladen werden.

Positiv-Negativ-Liste

Neben der Entwicklung des Beobachtungs- und Bewertungsbogens hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit Expert:innen aus der Branche sowie mit wissenschaftlicher Begleitung des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) eine Positiv-Negativ-Liste erstellt. Diese verdeutlicht, welches Verhalten pro Unterkategorie im Beobachtungs- und Bewertungsbogen die zu prüfende Person beispielsweise positiv bzw. negativ zeigen könnte. Die Positiv-Negativ-Liste kann hier heruntergeladen werden.