Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
Bedeutung der MEP
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass die zu prüfende Person ausschließlich zum Bestehen ihrer Abschlussprüfung eine MEP in einem Prüfungsbereich ablegen kann. Dieser Prüfungsbereich muss als Bestandteil der Abschlussprüfung Teil 2 vorher schriftlich abgelegt worden sein. Eine MEP ist nicht möglich, um eine bereits festgestellte Note in einem Prüfungsbereich zu verbessern.
Film zur Mündlichen Ergänzungsprüfung
Zur Veranschaulichung wie die der Dokumentations- und Bewertungsbogen sowie die weiteren Unterstützungsmaterialien für die Mündliche Ergänzungsprüfung angewendet werden, steht ein Film in Originallänge des Gesprächs (15 Minuten) inkl. weiterer Hinweise, Empfehlungen und Tipps bereit. Er ist kein Best-Practice-Beispiel zur Erlangung von besonders guten Noten für zu prüfende Personen.
Des Weiteren findet sich hier auch ein Film, der einen möglichen Ablauf der Vorbereitung des Prüfungsausschusses auf die mündlichen Prüfungsbereiche sowie die eine mögliche mündliche Ergänzungsprüfungen darstellt.
Mit folgendem Trailer kann sich ein erster Eindruck zu den Filmen für die mündlichen Prüfungsbereiche sowie der mündlichen Ergänzungsprüfung verschafft werden.
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Welche konkreten Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Die Möglichkeit, eine MEP abzulegen, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Aus den schriftlichen und mündlichen Prüfungsbereichen ergibt sich, dass die Abschlussprüfung insgesamt nicht bestanden wurde.
- In einem der folgenden schriftlichen Prüfungsbereiche wurde eine Note erzielt, die schlechter als „ausreichend“ ist:
- „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ oder
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Das Ablegen der MEP kann insgesamt zum Bestehen der Abschlussprüfung führen.
Sofern beide schriftlichen Prüfungsbereiche aus Teil 2 der Abschlussprüfung nicht „ausreichend“ sind, muss die MEP im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ erfolgen, da es sich um ein Sperrfach (mindestens 50 Punkte) handelt.
Ist die Teilnahme an der MEP verpflichtend?
Die Teilnahme ist freiwillig. Es gibt gute Argumente dafür, die MEP abzulegen, denn dadurch kann die Prüfung insgesamt bestanden werden.
Tatsächlich kann es aber auch für einzelne zu prüfende Personen die bessere Wahl sein, die Prüfung regulär zu wiederholen und somit prinzipiell die Chance auf 100 Punkte zu haben. Insbesondere dann, wenn es besondere Umstände gab (z. B. „Blackout“ am Prüfungstag; privat belastende Ereignisse vor der Prüfung, …), die zu einer schlechten schriftlichen Prüfungsleistung geführt haben. Und das, obwohl die Leistungen in der Vergangenheit immer deutlich besser waren und zu erwarten ist, dass dieses bisherige Niveau auch bei einer regulären Wiederholung erzielt werden kann. Sollte die zu prüfende Person eine MEP ablehnen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Was muss die zu prüfende Person tun, um an der MEP teilnehmen zu können?
Die zu prüfende Person hat bei der zuständigen IHK einen formlosen Antrag zu stellen.
Allerdings sollte er bzw. sie bereits rechtzeitig vor den mündlichen Prüfungsbereichen von der IHK bzw. dem Prüfungsausschuss über die Möglichkeit der MEP informiert werden. Bestenfalls erfolgt dies zeitnah nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsleistungen.
Wie läuft eine MEP ab?
- Rahmenbedingungen
Die Prüfung soll nach der Ausbildungsordnung 15 Minuten betragen.
- Zeitpunkt
Die MEP findet nach dem Ablegen aller Prüfungsbereiche statt. Es ist also in jedem Fall abzuwarten, wie die einzelnen Prüfungsbereiche („Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ und „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“) bewertet werden. Erst dann kann final entschieden werden, ob eine MEP angeboten werden muss.
- Durchführung der Prüfung
Für die MEP ist laut Ausbildungsordnung keine separate Vorbereitungszeit vorgesehen.
Innerhalb der MEP werden der zu prüfenden Person Fragen zu einzelnen Themen aus dem Prüfungsbereich gestellt. So könnten z. B. im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ Fragen zu folgenden Themen gestellt werden:- Markt und Preis (Marktteilnehmer, Preisbildung, …)
- Europäische Zentralbank (Organe, Funktionen, …)
- Tarifvertragsrecht (Tarifpartner, Arbeitskampf, …)
- Ergebnis und Gewichtung
Die MEP wird analog der IHK-Notenskala mit einer eigenen Note bewertet. Anschließend werden bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses für den Prüfungsbereich das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der MEP im Verhältnis 2 : 1 gewichtet (hier sind einige Rechenbeispiele)
Hinweise und Empfehlungen für die Prüfungsausschüsse
Die folgenden Hinweise bzw. Empfehlungen für die Organisation und Durchführung der MEP erfolgen an dieser Stelle, da es für die konkrete Vorbereitung, Information der zu prüfenden Person und Durchführung inkl. Bewertung keine näheren Angaben gibt.
Die MEP erhöht die Anspannung bei jeder zu prüfenden Person und gehört für den Prüfungsausschuss sicher nicht zum Prüfungsalltag. Daher ist es hilfreich, wenn folgende Anregungen im Zusammenhang mit der MEP berücksichtigt werden:
- Rahmenbedingungen:
Nach Feststellung der schriftlichen Prüfungsergebnisse kann im Einzelfall davon ausgegangen werden, dass eine MEP sehr wahrscheinlich ist (siehe Bestehensregeln). Eine Sicherheit zur Durchführung besteht vor Ablegen der mündlichen Prüfungsbereiche nicht. Denn wenn das Kundengespräch oder das Fallbezogene Fachgespräch mit „ungenügend“ bewertet werden, dann ist die MEP erst gar nicht möglich.
Mit einer „6“ in der GAP 2 kann die Prüfung insgesamt nicht bestanden werden.
Dennoch sollte die zu prüfende Person bereits einige Zeit vor der mündlichen Prüfung über folgende Punkte der MEP informiert werden:- den betreffenden Prüfungsbereich,
- den konkreten Zeitpunkt,
- die Bewertung und Gewichtung der MEP,
- die Konsequenzen bei Nicht-Bestehen der Prüfung trotz der MEP bzw. Nicht-Teilnahme an der MEP
- Zeitpunkt:
Die MEP sollte (vorsorglich) direkt im Anschluss an den letzten mündlichen Prüfungsbereich eingeplant werden. Es kann von Vorteil sein, die zu prüfende Person an dem Tag generell als letzte:n Teilnehmer:in zu prüfen, da eine MEP den Zeitplan verlängert.
Grundsätzlich kann aber auch nur für die MEP ein einzelner Termin an einem anderen Tag angesetzt werden. Dies wäre aber sicherlich vor dem Hintergrund der Anspannung für die zu prüfende Person und dem zusätzlichen Aufwand für IHK bzw. Prüfungsausschuss kritisch zu überdenken.
- Durchführung:
Die zu prüfende Person sollte Gelegenheit erhalten, sich vor der Durchführung einige Minuten gedanklich auf die Prüfung einzustimmen. Eine konkrete Angabe von Themen oder sogar die Ausgabe einer schriftlich verfassten Situation zur Vorbereitung ist nicht vorgesehen.
Im Prüfungsverlauf ist ein deduktiver Aufbau (vom Allgemeinen zum Speziellen) mit überwiegend offenen Fragen hilfreich, um den Wissensstand des Prüflings besser einschätzen und bewerten zu können.
Auf einen Blick
Eine Handreichung für Mitglieder der Prüfungsausschüsse, in der die wichtigsten Punkte für die Voraussetzungen und die Durchführung einer mündlichen Ergänzungsprüfung zusammengestellt sind, kann hier heruntergeladen werden.
Dokumentations- und Bewertungsbogen
Das Prüfungsgespräch wird dokumentiert und bewertet. Hierfür hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit Expert:innen aus der Branche folgenden Dokumentations- und Bewertungsbogen entwickelt.
Der Dokumentations- und Bewertungsbogen kann hier heruntergeladen werden (bei Klick aufs Bild öffnet sich ein PDF in einem neuen Fenster):
Inhalte laut Ausbildungsordnung
Die zu prüfende Person kann in folgenden schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen:
a) „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
b) „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Die grafische Darstellung der Inhalte laut Ausbildungsordnung kann mit einem Klick aufs Bild heruntergeladen werden. Für den Prüfungsbereich "Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung" bietet diese Übersicht den Rahmen zugelassener Themen für
die MEP. Eine genaue Erläuterung findet sich im Beispiel-Fragenkatalog.
Beispiel-Fragenkatalog
In der mündlichen Ergänzungsprüfung werden ausschließlich Fragen gestellt, die für die zu prüfende Person bei der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 relevant waren. Dieser Fragenkatalog dient als Orientierung, um sich als Prüfer:in einer MEP einen eigenen Katalog zu erstellen.
Der Beispiel-Fragekatalog für Mitglieder der Prüfungsausschüsse kann hier heruntergeladen werden.