Ausbildung beenden

Das Berufsausbildungsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Wird die Abschlussprüfung bereits vorher abgelegt und bestanden, so ist das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses beendet.

Besteht der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des bzw. der Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens aber für ein Jahr. Nach Ende des Ausbildungsvertrages nur, wenn das Verlangen unverzüglich angemeldet wird (Einzelfallprüfung).

Weitere Hinweise und Informationen zur Beendigung der Ausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen findest Du auf diesen Seiten: