Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis stellt ein wichtiges Instrument zur Information über das Ausbildungsgeschehen im dualen System dar. Anhand der aufgeführten Inhalte haben die an der Ausbildung Beteiligten die Möglichkeit, bereits vermittelte Lernziele der Ausbildungsordnung zu überprüfen und notwendige didaktische bzw. methodische Steuerungen für die Zukunft vorzunehmen.

Umfang und Rhythmus (wöchentlich oder monatlich) der Ausbildungsnachweise werden vom Berufsbildungsausschuss der jeweiligen IHK bestimmt. Diese stellen zumeist hierzu entsprechende Vorlagen zur Verfügung. Ein vollständig geführter Ausbildungsnachweis stellt eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung dar.

    • Die Ausbildungsnachweise sind i.d.R. wöchentlich zu führen sowie abzuzeichnen. Hinweise zum Inhalt, die mindestens stichwortartig aufgeführt werden:
      • Betriebliche Tätigkeiten und Unterweisungen
      • Themen des betrieblichen bzw. überbetrieblichen Unterrichts und sonstigen Schulungen
      • Fächer und Themen der Berufsschule (bzw. der Hochschule bei ausbildungsintegrierten Studierenden
    • Nach Aufforderung der zuständigen IHK müssen die Ausbildungsnachweise dort vorgelegt werden
    • Erforderliche Nachweishefte, Formblätter bzw. Dateivorlagen werden der/dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt
    • Den Auszubildenden ist die Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen
    • Die Auszubildenden werden zum Führen des Ausbildungsnachweise angehalten und diese werden regelmäßig (mindestens monatlich) durchgesehen
    • Vor den mündlichen Abschlussprüfungen sind die Ausbildungsnachweise auf Vollständigkeit (Zeiträume, Inhalt und Unterschriften) zu überprüfen