Abschlusszeugnis

Mit Ende der erfolgreichen Ausbildung erhalten Auszubildende drei Zeugnisse:

  • Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs
  • IHK-Zeugnis (Prüfungszeugnis)
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs

Auszubildende haben nach Beendigung der Ausbildung (auch bei vorzeitiger Beendigung) Anspruch auf ein persönliches Ausbildungszeugnis durch den Ausbildungsbetrieb. Das Zeugnis ist unaufgefordert zu erstellen.

Grundsätzlich sind Angaben zu den Vertragsparteien zu berücksichtigen, wie z. B.:

  • Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Ausbildungsbetrieb
  • Hinweis auf Art des Dokuments („Ausbildungszeugnis“)
  • Vor- und Zuname der/des Auszubildenden inkl. Geburtsdatum
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Unterschrift/en der ausstellenden Person/en

Inhaltlich werden zwei Zeugnisse unterschieden:

  • Dieses Zeugnis ist immer unaufgefordert auszustellen und enthält unter anderem folgende Angaben:

    • Art der Ausbildung (betrieblich, überbetrieblich, schulisch)
    • Dauer der Ausbildung (konkrete Angaben zu Beginn und Ende)
    • Ziel der Ausbildung (Berufsbild, Wahlqualifikation)
    • Erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (Schwerpunkte, Inhalte, Abteilungen/Bereiche)
  • Dieses Zeugnis ist nur auf Verlangen auszustellen und enthält zusätzliche Angaben:

    • Leistungsbeurteilung (z. B. Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise)
    • Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter:innen, Kund:innen
    • Nennung spezieller Kenntnisse bzw. Fähigkeiten
    • Gründe für das Ausscheiden bzw. Hinweis auf Weiterbeschäftigung/Übernahme

Exkurs: Zwischenzeugnis

Auszubildende können bei ungekündigter Stellung vom Ausbildenden ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Ausbildungsbetrieb keine Übernahme in Aussicht gestellt hat oder Auszubildende sich anderweitig bewerben möchten. Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze eines Ausbildungszeugnisses.

Prüfungszeugnis der IHK

Das IHK-Prüfungszeugnis ist eine Urkunde, die nach bestandener Abschlussprüfung von der IHK ausgestellt wird. Darin werden neben den in der Prüfung erbrachten Leistungen auch Angaben über den erlernten Beruf dokumentiert.

Das Zeugnis erscheint in einem bundeseinheitlichen Layout. Es wird in deutscher Sprache ausgefertigt, auf Antrag bei der IHK zusätzlich auch in englischer und/oder französischer Sprache.

Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit Note und Punktzahl steht oberhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse.

Auf Antrag der zu prüfenden Person wird die Berufsschulnote unterhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse ausgewiesen.

Darüber hinaus wird das Niveau des erworbenen Berufsschulabschlusses im DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) und im EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) aufgeführt.

Abschlusszeugnis der Berufsschule

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule wird erteilt, wenn Schüler:innen (= Auszubildende) das Ziel des jeweiligen Bildungsganges der Berufsschule erreicht haben. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesschulrecht (in der Regel keine Leistung schlechter als ausreichend). Wird das Ziel des Bildungsganges nicht erreicht, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.