Ausbildungsvertrag
Wer Auszubildende zur Berufsausbildung einstellt, hat einen Ausbildungsvertrag zu schließen. Der wesentliche Inhalt muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung in Textform niedergelegt und der/dem Auszubildenden anschließend ausgehändigt bzw. zugestellt werden. Die Erstellung eines Ausbildungsvertrages ist immer individuell.
Gesetzlich geforderte Inhalte des Ausbildungsvertrages
Unterschriften
Den Ausbildungsvertrag unterschreiben beide Vertragsparteien. Für den Ausbildungsbetrieb diejenige Person, die aus ihrer Funktion heraus berechtigt ist. Der/die Auszubildende selbst unterschreibt ebenso den Vertrag. Sofern er/sie zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht volljährig ist, müssen seine/ihre gesetzlichen Vertretungen mitunterschreiben. Das sind i.d.R. beide Eltern gemeinsam; es sei denn, dass einem Elternteil das Sorgerecht allein übertragen worden ist.
Einzureichende Unterlagen bei der IHK
Der Ausbildungsvertrag wird in bis zu drei Ausfertigungen erstellt, dies sehen die Mustervorlagen der DIHK in der Regel so vor (Exemplar für den Ausbildungsbetrieb, Exemplar für Auszubildende, Exemplar für die IHK).
Nachdem die Vertragspartner:innen den Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben, werden folgende Unterlagen bei der IHK eingereicht:
- Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses, der nur vom Betrieb zu unterschreiben ist.
- Der von beiden Vertragsparteien (ggf. auch von den Erziehungsberechtigten) unterschriebene Ausbildungsvertrag in ein- oder zweifacher Ausfertigung je nach IHK.
- Der betriebliche Ausbildungsplan entsprechend der vereinbarten Ausbildungszeit in sachlicher und zeitlicher Gliederung. Besonderheiten der IHK beachten.
Zusätzlich folgende Dokumente für folgende Fälle:
- Ausbildungszeitverkürzung: Kopien der die Verkürzung begründenden Dokumente (z. B. Schulzeugnis). Sollte das Dokument, welches die Grundlage für eine Vertragsverkürzung bildet, dem/der Auszubildenden zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht vorliegen, ist es unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.
- Sofern Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Hierfür ist ein entsprechender Vordruck zu verwenden, der je nach Region von unterschiedlichen Stellen ausgestellt und abgerechnet wird. Informationen sind bei der jeweiligen IHK erhältlich.
- Teilzeitausbildung: Kopien der die Teilzeitausbildung begründenden Dokumente (Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, Behinderung).
Unterlagen von der IHK
Nach der Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses erhält der Ausbildungsbetrieb folgende Unterlagen von der IHK:
- Bestätigung über die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses mit den voraussichtlichen Prüfungsterminen
- Rechnung der Gebühren
Auszubildende (bzw. die Erziehungsberechtigten/gesetzl. Vertretung) erhalten einen Ausbildungsvertrag sowie die sachliche und zeitliche Gliederung.