Aufgaben der Beteiligten

Eine erfolgreiche Ausbildung basiert auf gegenseitigem Respekt und klaren Pflichten. Sowohl Ausbildende als auch Auszubildende haben wichtige Aufgaben, die den Lernprozess fördern und auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung einzahlen. 
Pflichten der einen Vertragspartei sind (häufig) gleichzeitig Rechte der anderen Vertragspartei. So haben z. B. Ausbildende die Verpflichtung, Auszubildende nach der Ausbildungsordnung auszubilden. Gleichzeitig haben Auszubildende das Recht, ordnungsgemäß ausgebildet zu werden.

Aufgaben des Ausbildenden bzw. der Ausbilderin/des Ausbilders

Das oberste Ziel der Berufsausbildung ist das Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit. Nachgewiesen wird dies mit der Abschlussprüfung (GAP 1 und GAP 2).

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Auszubildende nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung auszubilden. Ausbildende bzw. Ausbilder:innen übernehmen daher zahlreiche Aufgaben, die den erfolgreichen Verlauf sicherstellen sollen.

Die Aufgaben bzw. Pflichten stehen im Zusammenhang mit dem Ausbildungsvertrag und der zugrundeliegenden Ausbildungsordnung. Einige Pflichten beziehen sich konkret auf den Ausbildungsberuf. Andere wiederrum sind Pflichten, die den Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber unabhängig von einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis treffen.

Die Vielzahl der Aufgaben lässt sich wie folgt gliedern:

    • Ausbildungsvertrag schließen
    • Selbst auszubilden oder eine:n geeignete:n Ausbilder:in im Betrieb zu benennen 
    • Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen und Ausbildungsabschnitte mit den einzelnen Ausbildungseinheiten abstimmen
    • Leistungen in Betrieb und Berufsschule nachhalten
    • Rechtzeitige Anmeldungen bei der IHK, Berufsschule und Sozialversicherung vornehmen
    • Bei Interesse Anmeldung zu den Angeboten der BWV Regional
    • Kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln
    • Freistellung für die Teilnahme an der Berufsschule und an Prüfungen
    • Rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen und Zahlung der Prüfungsgebühren
    • Geeignete Ausbildungsmethoden auswählen, sowie Lernerfolgskontrollen durchführen
    • Den Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und deren körperlichen Kräften angemessen sind. Diese Fürsorgepflicht besonders bei jüngeren Auszubildenden beachten. Hierbei ist es wichtig, dass die Aufgaben ordnungsgemäß durchgeführt werden
    • Begleitung von Lernprozessen
    • Lernförderliche Bedingungen schaffen und ergänzende Angebote bei Lernschwierigkeiten
    • Zum Schreiben von Ausbildungsnachweisen anhalten und diese kontrollieren
    • Durchführen und Dokumentieren von regelmäßigen Beurteilungen
    • Förderung der individuellen Interessen der Auszubildenden
    • Förderung der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative
    • Förderung der charakterlichen Entwicklung der Auszubildenden (z. B. Pflichtbewusstsein)
    • Stärkung und Verankerung der Lernmotivation
    • Ggf. Kritikgespräche oder Abmahnungen aussprechen
    • Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten
    • Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
    • Ansprechperson bei der Bewältigung von Konflikten und Schwierigkeiten
    • Gewährung von Urlaub (in Absprache mit den Ausbilder:innen)
    • Zahlung der Ausbildungsvergütung
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • Ggf. das Ausbildungsverhältnis kündigen

Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sind zusätzlich folgende Aufgaben zu berücksichtigen:

  • Hinweis über die Verpflichtung, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn keine Übernahme nach der Ausbildung erfolgt
  • Information über die Notwendigkeit einer aktiven Suche nach einer anderen Beschäftigung
  • Abmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, sowie bei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsvertrages bei der Berufsschule und der Industrie- und Handelskammer
  • Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses

Aufgaben der/des Auszubildenden

Auszubildende haben sich insbesondere zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Darüber hinaus haben sie auch Aufgaben zu erfüllen, die nicht unmittelbar mit dem Berufsbild in Verbindung stehen.

 

Im Rahmen der Berufsausbildung verpflichten sie sich insbesondere zu folgende Aufgaben:

  • Lernbereitschaft zeigen und aktiv am Ausbildungsprozess teilnehmen, um Inhalte zu erlernen und zu verinnerlichen
  • Theoretisch erworbene Kenntnisse müssen je nach Schwere und Umfang selbstständig nachgearbeitet werden (Lernpflicht)
  • Weisungen des Ausbilders/der Ausbilderin bzw. anderen weisungsberechtigten Personen im Rahmen der ausbildungsrelevanten Aufgaben befolgen, sowie ordentliche Ausführung der aufgetragenen Arbeiten
  • Ausbildungsnachweise (schriftlich oder elektronisch) ordnungsgemäß führen und der/dem Ausbilder:in regelmäßig vorlegen
  • Teilnahme an Maßnahmen, für die sie freigestellt wurden (Berufsschule, Prüfungen) 
  • Pflegliches Behandeln der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Einrichtung
  • Pünktlichkeit und Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten
  • Unverzügliche Information über Abwesenheit bei Krankheit oder sonstigem unerwarteten Fernbleiben vom Berufsschulunterricht oder der betrieblichen Ausbildung. Der Ausbildende ist in geeigneter Weise und unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen
  • Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen wahren (über jede Art von betriebsinternen Informationen und Abläufen im Kontakt mit nicht unmittelbar an der Ausbildung beteiligten Personen)

 

Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sind zusätzlich folgende Aufgaben zu berücksichtigen:

  • Rückgabe aller Arbeitsmittel (Laptop, Handy, Fachliteratur) und Geschäftsunterlagen
  • Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Kundendaten und Betriebsgeheimnisse
  • Über Ergebnisse der Abschlussprüfung zeitnah informieren